Wohnungsrenovierung bei Ausschlagung des Erbes
Hallo,
mein Adoptivvater ist vor kurzem verstorben. Ich werde das Erbe ausschlagen. Jedoch hat er seine Wohnung in einem renovierungsbedürftigem Zustand hinterlassen. Kann der Vermieter mich rechtlich dazu belangen für die Renovierung der Wohnung aufzukommen? Vielen Dank im Vorraus |
AW: Wohnungsrenovierung bei Ausschlagung des Erbes
Hallo,
wenn Sie das Erbe ausschlagen treten Sie meiner Ansicht nach auch nicht in die vertraglichen Verpflichtungen Ihres Vaters ein. Das bedeutet, dass Sie die Wohnung weder kündigen brauchen, noch renovieren müssen. Das Vertragsverhältnis wird dann in letzter Konsequenz zwischen Fiskus und Vermieter fortgesetzt! Daraus resultiert auch, dass Sie die Wohnung nicht betreten dürfen!!! Freundliche Grüße, Ebrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:20 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1