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Alexej 11.09.2017 18:43

Wohnungsrenovierung bei Ausschlagung des Erbes
 
Hallo,
mein Adoptivvater ist vor kurzem verstorben. Ich werde das Erbe ausschlagen. Jedoch hat er seine Wohnung in einem renovierungsbedürftigem Zustand hinterlassen. Kann der Vermieter mich rechtlich dazu belangen für die Renovierung der Wohnung aufzukommen?
Vielen Dank im Vorraus

Recht-Einfach 10.10.2017 11:32

AW: Wohnungsrenovierung bei Ausschlagung des Erbes
 
Hallo,

wenn Sie das Erbe ausschlagen treten Sie meiner Ansicht nach auch nicht in die vertraglichen Verpflichtungen Ihres Vaters ein. Das bedeutet, dass Sie die Wohnung weder kündigen brauchen, noch renovieren müssen.

Das Vertragsverhältnis wird dann in letzter Konsequenz zwischen Fiskus und Vermieter fortgesetzt!

Daraus resultiert auch, dass Sie die Wohnung nicht betreten dürfen!!!

Freundliche Grüße, Ebrecht Einfach


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