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Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 29.08.2017, 15:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2017
Beiträge: 2
Standard Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?

Es ist ein Testament vorhanden, das wurde bereits eröffnet. Einen Erben gibt es noch nicht, der muss durch Auslegung festgestellt werden.

Einer der Pflichtteilsberechtigten ist zwar im Testament mit einer Kleinigkeit bedacht, wird aber voraussichtlich nicht Erbe.
Einer der Bedachten hat einen Erbscheinantrag gestellt.

Welche Möglichkeiten hat ein Pflichtteilsberechtigter über den Inhalt & Ausgang des Erbscheinantrags informiert zu werden?

vielen Dank!



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  #2  
Alt 29.08.2017, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2017
Beiträge: 2
Standard AW: Korrektur Pflichtteilsberechtigter

Zitat:
Zitat von Maren Beitrag anzeigen
Es ist ein Testament vorhanden, das wurde bereits eröffnet. Einen Erben gibt es noch nicht, der muss durch Auslegung festgestellt werden.

Einer der Pflichtteilsberechtigten
ich weiß nicht, ob die Formulierung Pflichtteilsberechtigter so richtig war, die hier gemeinte Person wäre gesetzlicher Erbe, wenn kein Testament vorhanden wäre
Zitat:
Zitat von Maren Beitrag anzeigen
ist zwar im Testament mit einer Kleinigkeit bedacht, wird aber voraussichtlich nicht Erbe.
Einer der Bedachten hat einen Erbscheinantrag gestellt.

Welche Möglichkeiten hat ein Pflichtteilsberechtigter über den Inhalt & Ausgang des Erbscheinantrags informiert zu werden?

vielen Dank!
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  #3  
Alt 10.10.2017, 12:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?

Hallo Maren, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Falls sich der Sachverhalt noch nicht erledigt hat "könnte" das zuständige Nachlassgericht ggf. Auskunft erteilen.

Vielleicht sind Sie ja mittlerweile schon etwas schlauer und können uns informieren, wie alles ausgegangen ist und ob Sie weiter sind?

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbschein, pflichtteilsanspruch, testamentseröffnung

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