Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Folgender Fall:
Ein Vater vererbt sein Haus seinem einzigen Sohn - soweit ja einfach - allerdings mit der Klausel sollte mein Sohn eher sterben als seine Ehefrau ( die des Sohnes ) geht das Haus zu gleichen Teilen an die Beiden Söhne seiner Lebensgefährtin (die des Vaters) und der Ehefrau des Sohnes. Der Tod des Vaters ist 10 Jahre her und letzten Monat ist der Sohn auch verstorben. Wem gehört jetzt das Haus? Kann man seinen Besitz vererben und dann noch weiter darüber verfügen? |
AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Hallo, ich muss gestehen, dass ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten kann und meiner Ansicht nach eine Rückfrage bei einem Anwalt notwendig ist, da hier grundlegend die testamentarische Formulierung und ggf. auch Pflichtteilsansprüche der Kinder des Sohnes, der das Haus geerbt hat, ausgelöst werden könnten.
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AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
Zitat:
Liebe Grüße |
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