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Sternchen__29 12.09.2017 12:13

Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
 
Folgender Fall:
Ein Vater vererbt sein Haus seinem einzigen Sohn - soweit ja einfach - allerdings mit der Klausel sollte mein Sohn eher sterben als seine Ehefrau ( die des Sohnes ) geht das Haus zu gleichen Teilen an die Beiden Söhne seiner Lebensgefährtin (die des Vaters) und der Ehefrau des Sohnes.
Der Tod des Vaters ist 10 Jahre her und letzten Monat ist der Sohn auch verstorben. Wem gehört jetzt das Haus? Kann man seinen Besitz vererben und dann noch weiter darüber verfügen?

Recht-Einfach 10.10.2017 11:25

AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
 
Hallo, ich muss gestehen, dass ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten kann und meiner Ansicht nach eine Rückfrage bei einem Anwalt notwendig ist, da hier grundlegend die testamentarische Formulierung und ggf. auch Pflichtteilsansprüche der Kinder des Sohnes, der das Haus geerbt hat, ausgelöst werden könnten.

Ich kann daher nur raten einmal von unserer Online Rechtsberatung für Erbrecht gebrauch zu machen. Stellen Sie ganz unverbindlich und kostenlos Ihre Frage woraufhin Sie ein Angebot bekommen, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie haben also kein Risiko und eine anwaltliche Beratung zum fairen Preis.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach

itzebitz27 16.10.2017 12:34

AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?
 
Zitat:

Zitat von Sternchen__29 (Beitrag 10727)
Folgender Fall:
Ein Vater vererbt sein Haus seinem einzigen Sohn - soweit ja einfach - allerdings mit der Klausel sollte mein Sohn eher sterben als seine Ehefrau ( die des Sohnes ) geht das Haus zu gleichen Teilen an die Beiden Söhne seiner Lebensgefährtin (die des Vaters) und der Ehefrau des Sohnes.
Der Tod des Vaters ist 10 Jahre her und letzten Monat ist der Sohn auch verstorben. Wem gehört jetzt das Haus? Kann man seinen Besitz vererben und dann noch weiter darüber verfügen?

Kommt drauf an was in seinem Testament geregelt ist. Hat einer keins, dann gehört jetzt der Ehefrau des verstorbenen Sohnes alleine das Haus. Ansonsten verfügt er ja mit seinem Testament auch nach seinem Tod noch über sein Erbe und die beiden Söhne der Lebensgefährtin haben jeweils 1/3 und die Ehefrau des Sohnes das letzte Drittel.

Liebe Grüße


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