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Sebbelino 26.11.2017 09:44

Schenkunk mit Grundbucheintrag
 
Hallo mein Name ist Sebastian und ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Oma hat mit Bewilligung vom 20.05.1992 meinem Onkel ihren Grundbesitz geschenkt. Im Grundbuch wurde eine persönliche Dienstbarkeit (Wohn- und Mitbenutzungsrecht); eine Reallast (Wart- und Pflegerecht) löschbar mit Todesnachweis sowie Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruches auf Rücktragung gem. Bewilligung am 19.09.1992 eingetragen. Meine Oma ist am 02.12.2016 gestorben.

Mein Vater ging die ganze Zeit davon aus, wenn meine Oma stirbt erhält er afgrund der Schenkung nichts zu erben. Jetzt wurde er von der Bank meiner Oma angeschrieben er sei Erbe und solle dasGirokonto mit einem Minus von 1.200,00 Eur ausgleichen.

Auf dem Nachlassgericht erhält er keine Auskunft über etweiges Vermögen meiner Oma, gleiches gilt für die Bank. Über dritte hat er jetzt erfahren, dass mein Onkel wohl das Erbe ausgeschlagen hat. Er überlegt jetzt was er tun kann. Erbe ausschlagen ohne zu wissen was ihm noch zu stünde? Wenn mei Vater ausschlägt erben dann seine Kinder?

Im Vorraus vielen Dank für eure Antworten
Lg Sebastian


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