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Marioberlin 01.01.2018 20:15

Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil
 
Hallo liebe Wissenden,
der Vater ist verstorben und hinterlässt 2 Kinder.
1. Das eine Kind erbt einen nur sehr geringen Teil des Nachlasses. Im Übrigen hat das Kind keinen Überblick über den gesamten Nachlass.
Es gehören Immobilien im In- und Ausland dazu.

2. Das andere Kind erbt lt. Testament einen erheblich größeren Teil. Zudem erbt das Kind lt. Testament ein Vorvermächtniss. Auch das Kind dieses Kindes, also der Enkel des Erblassers, erhält lt. Testament ein Vorvermächtnis.

Beide Kinder, also 1. + 2. haben eine allumfassende Versorgungsvollmacht des Erblassers.

Fragen:
1. Was kann Kind1 tun wenn der Erbteil als viel zu gering erachtet wird?
2. Was ist die rechtliche Grundlage dazu?
3. Ist es von Belang, falls eines der Kinder oder beide schon zu Lebzeiten Zuwendungen vom Erblasser erhielten?

Vielen Dank für etwaige Antworten und lieber Gruß aus Berlin, Mario

Recht-Einfach 16.02.2018 07:45

AW: Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil
 
Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass jeder Erbe erster Ordnung (in der Regel die direkten Nachkömmlinge) Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

In Ihrem Fall gibt es zwei Kinder, also beträgt der gesetzliche Erbteil 50%, der Pflichtteilsanspruch ergibt sich daraus mit 25% aus der Erbmasse: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Sollten vorab Zuwendungen an eines der Kinder erfolgt sein, sind diese ggf. anteilig in Abzug zu bringen: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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