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Kontoauszüge nach dem Tod

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.11.2017, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Kontoauszüge nach dem Tod

Hallo liebe Fories,

bin ich als Ehepartner dazu verpflichtet, die Kontoauszüge nach dem Tode des Erblassers dem Erben offen zu legen ?

Die Konten liefen auf Eheleute. Zuerst wurde mir mitgeteilt, daß lediglich der Kontoauszug bis Todestag zählt, jedoch werden nun auch die Kontoauszüge nach dem Todestag verlangt.

Desweiteren sind wir als Eheleute Kontobevollmächtigt - mit unterschiedlichen Nachnamen, sodaß ich doch eigentlich davon ausgehen sollte, daß der Erbe mit meinen Geld nichts zu tun hat ?

Oder gehört dem Erben meines verstorbenen Ehepartners auch mein Gehalt ?

Bitte antwortet mir auch mit §§§, sodaß ich mich erwehren kann.

Vielen Dank und liebe Grüße



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  #2  
Alt 15.12.2017, 09:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kontoauszüge nach dem Tod

Hallo Rico,

gegenüber den Erben bestehen sogenannte Auskunftspflichten. Hierbei bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, ob dies nur gegenüber Pflichtteilsberechtigten gilt oder gegenüber allen Erben: § 2314 BGB Auskunftspflicht des Erben - Erbrecht

Hierbei ist entscheidend, dass es um die Ermittlung des Bestandes des Nachlasses geht. Also wie Sie vermuten bis zum Zeitpunkt des Todes.

Darüberhinaus wären nur Auskünfte über Zuwendungen zu erteilen, die ggf. der Ausgleichungspflicht unterliegen: § 2057 BGB Auskunftspflicht - Erbrecht

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 07.01.2018, 00:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard AW: Kontoauszüge nach dem Tod

Hallo liebe Fories,
das Gutachten des Sachverständigen ist nun eingetroffen, der Verkehrswert des Hauses mit 637 qm Grundstück soll 134.000 Euro betragen.
Der Sachverständige hatte den Grundstückswert für vorne auf 90 Euro und hinten auf 80 Euro bewertet, da dass Anwesen angeblich nur zu gewerblichen Zwecken umgebaut oder bebaut werden könne.
Das Anwesen befindet sich jedoch in einem Mischgebiet mit einem Grundstückswert über 244 Euro pro qm lt. Tabelle der Stadt.
Ich habe diese meiner RÄ zugesandt und bis Dato noch keine Antwort erhalten.

Mir wurde stets gesagt, daß es sich um ein Mischgebiet handelt.

Wo genau erfahre ich, um welches Gebiet es sich handelt ? Bei der Stadtverwaltung Bauamt etc. ?

Desweiteren wurde der Sachverständige aus einer anderen Stadt ca. 50 km entfernt vom Erben bestellt, wobei jedoch in der Stadt selbst etliche Sachverständige vertreten sind.
Muß ich trotzdem die Fahrtkosten des Gutachters zur Hälfte mittragen oder kann ich ein Veto einlegen ?

Ein frohes neues Jahr,

Geändert von Rico (07.01.2018 um 00:14 Uhr)
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  #4  
Alt 07.01.2018, 10:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard AW: Kontoauszüge nach dem Tod

Guten Morgen liebe Fories,

das Objekt wurde am 10.10.2017 vom Sachverständigen besichtigt.

Eingegangen ist das Gutachten bei meiner Rechtsanwältin am 11.12.2017.

Am 17.12.2017 habe ich Widerspruch bei RÄ eingelegt und bis Dato keine Antwort erhalten.

Da der Erbe bis Dato seine Auskunftspflicht nicht wahrnimmt, hat meine RÄ ihn mit 5 % in Verzug gesetzt, jedoch schreibt sie am 15.12.2017 in einem erneuten Brief über 4,12 %.

Daraufhin hatte ich sie hingewiesen und berichtigt.

bezugnehmend Ihres Schreibens vom 05.10.2017 :
Gleichzeitig haben wir die Gegenseite mit den der Höhe nach noch nicht feststehenden Zahlungsansprüchen in Verzug gesetzt, sodass die an Sie zu zahlenden Beträge ab jetzt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Schon deshalb dürfte es nicht im Interesse der Eheleute ... liegen, die Sache zu verzögern.

Bis heute erhielt ich auch darauf keine Antwort.

Es stellen sich mir nun die Fragen:

Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat ? Somit habe ich diesen Zeitraum erfüllt, jedoch meine RÄ gibt meinen Widerspruch an den Erben nicht weiter. Was soll ich jetzt machen ?

Meine RÄ nochmals daran erinnert ? Dies werde ich gleich jedenfalls tun.

Desweiteren, da meine RÄ mir schon 2 x falsche Ratschläge erteilt hatte, welche sich gravierend bei mir niedergeschlagen hatten und sie nur schleppend in der Erbangelegenheit voranschreitet, habe ich den Eindruck gewonnen, daß sie keine Lust mehr an diesem Fall hat.

Wie kann ich die RÄ nun diplomatisch dazu bringen, an meinem Fall energischer zu arbeiten ? Oder sollte ich mir einen neuen RA, welcher sich auf Erbangelegenheiten spezialisiert hat, suchen ?

Eure Antwort erwartend,
lG
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  #5  
Alt 19.01.2018, 16:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kontoauszüge nach dem Tod

Hallo Rico,
den sogenannten Bodenrichtwert (Marktpreis pro qm Grundstück) können Sie beim Katasteramt erfragen.

Bzgl. Ihrer anwaltlichen Vertretung kann ein Forum leider relativ wenig machen. Teilen Sie Ihre Unzufriedenheit mit und vollziehen Sie notfalls den Wechsel zu einem anderen Juristen.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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