Erbe Nachlassermittlung Kinder aus früheren Ehen
Hallo zusammen,
wer kann mich bitte aufklären? Ich bin in dritter Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe ist ein Kind, aus der zweiten zwei. Mit der jetzigen Frau gibt es kein Kind. Wir haben zwar getrennte Konten, teilen aber sonst alles. Wie ist das nun wenn ich sterbe? Wie wird festgestellt was an Nachlass da ist? Kommt da jemand ins Haus und durchsucht es nach Wertgegenständen? Was ist mit den Konten? Das Auto ist auf mich zugelassen, was passiert damit? Ich weiß, viele Fragen, aber ich überlege gerade wie ich alles ordnen möchte. Für die Antworten schon mal herzlichen Dank. Schöne Grüße Ruppi |
AW: Erbe Nachlassermittlung Kinder aus früheren Ehen
Hallo Ruppi,
grob ist zu sagen, dass Ihre Kinder immer Anspruch auf Ihr Vermögen haben. Wie groß dieser Anteil sein soll, wäre testamentarisch zu regulieren. Ihr Vermögen bedeutet hierbei einfach gesagt alles, was Ihnen gehört, Sie angeschafft oder erwirtschaftet haben! Dies gilt ggf. auch anteilig für Verträge (z.B. Hausfinanzierung), die Sie mit Ihrer dritten Frau zusammen bedienen. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach |
AW: Erbe Nachlassermittlung Kinder aus früheren Ehen
Herzlichen Dank für die Antwort.
Es ist mir auch nicht ganz klar, wie das Vermögen, insbesondere die Sachwerte, die ja jetzt in gemeinsamen Besitz sind, ermittelt werden. Meine Gedanken gehen dahin, dass diese Sachwerte bei meiner Frau bleiben sollen wenn ich sterbe. Ich will einfach vermeiden, dass sie dann Dinge verkaufen muss, weil die Kinder evtl. Anspruch darauf erheben wollen. Dabei handelt es sich z.B. Wohnwagen, Auto, Fotoausrüstung, Münzen etc.. Wie wird das ermittelt? Wird da die Wohnung durchsucht oder wie geht das? Für eine nochmalige Antwort wäre ich dankbar. Ein schönes Wochenende noch und beste Grüße Ruppi |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:32 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1