Sind Stiefkinder pflichtteilberechtigt oder nicht?
Meine Ehefrau ist bereits verstorben.
Sie brachte 2 Kinder mit in die Ehe. Diese wurden nicht von mir adoptiert. Sind nun diese beiden Kinder bei meinem Tod pflichtteilberechtigt, falls sie in meinem Testament vom Erbe ausgeschlossen werden? Gibt es Erfahrungen mit dieser Rechtslage? |
AW: Sind Stiefkinder pflichtteilberechtigt oder nicht?
Hallo Didi,
nur leibliche Kinder oder adoptierte Kinder haben Anspruch auf den Pflichtteil. Für Stiefkinder gilt dieser Anspruch nicht! Sie können also im Rahmen Ihres Testaments frei entscheiden, ob Sie den Kindern Ihrer verstorbenen Frau nach Ihrem Tod etwas hinterlassen möchten. Grüße, Erbrecht Einfach |
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