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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Fragen zur Erbteilung (durch Notar?)
Angenommen der Erblasser hat in einem handschriftlichen Testament sein Erbe unter seiner Frau, seinem Kind und seinem Bruder aufgeteilt.
Soviel ich verstanden habe kann dieses Testament aber nicht dazu verwendet werden um z.B. beim Grundbuch die Überschreibung einer Wohnung vornehmen zu lassen oder bei der Bank Zugriff auf das Kontoguthaben zu erlangen. Dazu ist wohl IMMER ein Notarieller Vertrag (zusätzlich) notwendig. Sehe ich das richtig? Was ist bei der Formulierung dieses notariellen Vertrag zu beachten? Hängen die Kosten für den Notar ab von dem Umfang des Erbes oder von der Komplexität des Testaments oder der Anzahl der Beteiligten Erben? Geht das auch irgendwie preiswerter (wenn die Erben prinzipiell übereinstimmen über die Aufteilung)? Claudia |
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#2
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AW: Fragen zur Erbteilung (durch Notar?)
Ich gebe die mal meine Meinung kund, welche auf meinem Informationsstand beruht - das ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn ein handschriftliches Testament vorliegt und ihr euch einig seid, dann kann man damit zum Nachlassgericht marschieren. Wenn das Testament wasserdicht ist und dardurch die Aufteilung klar ist, stellt das Nachlassgericht einen kostenpflichtigen Erbschein (Kosten orientieren sich am Nachlassvermögen) aus. Mit dem Original-Erbschein geht ihr zur Bank und zum Grundbuchamt. Vor Herausgabe des Erbscheins durch das Nachlassgericht müsst ihr gemeinsam einen entsprechenden Antrag auf diesen Erbschein stellen. Der Antrag enthält Angaben zur Stellung der Erben, Angaben zum Nachlass und gegebenenfalls Verzichtserklärung von Erben. Solange das so läuft kann man sich einen Notar sparen. |
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Stichworte |
erbschein, notar, testament |
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