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Oleander 18.03.2018 12:38

Erbenhaftung bei unklarer Erbschaft
 
Guten Tag,

zwei hilfebedürftige Brüder (waren früher als Pflegekinder in meiner Familie) haben mich um Hilfe gebeten. Ihre persönliche Situation ist äußerst problematisch:

Ihre leiblichen Eltern waren nicht verheiratet und trennten sich bereits wenige Jahre nach der Geburt der Kinder. Zur Mutter bestand kein Kontakt, der Vater verstarb vor über 10 Jahren. Beide bekommen seither Waisenrente in Höhe von knapp über 100 Euro monatlich. Zu ihrer Verwandschaft bestanden nur gelegentliche Zufallskontakte.

Der Jüngere (22 Jahre) ist gravierend geistig behindert und bezieht Sozialhilfe. Der Ältere (24 Jahre) ist zur Zeit in Haft, war vorher obdachlos und verfügt ebenfalls über kein Vermögen.

In diesem Monat verstarb ihre (verwitwete) Großmutter (väterlicherseits). Laut Aussage einer Nachbarin war sie jahrelang krank und lebte in einer Mietwohnung ebenfalls von Sozialhilfe.

Ich vermute deshalb, daß keine nennenswerten Nachlaßwerte vorhanden sind, allerdings wären persönliche Erinnerungsstücke - wie z. B. Fotos - interessant.

Deshalb weiß ich jetzt nicht, ob ich den beiden zur Erbausschlagung raten soll. Sonst müßten sie ja auch die Beisetzungskosten und die Wohnungsauflösung bezahlen. Nur, würde man (wer, das Sozialamt?) von ihnen überhaupt etwas fordern (der Jüngere hat ein Kontoguthaben von ca. 700 Euro)? Müßte der Ältere nach seiner Haftentlassung dann zu allen Erschwernissen auch noch in ein schuldenbehaftetes neues Leben starten?

Wir freuen uns über jeden Rat.

Erschwerend für mich ist, daß ich die restliche Verwandtschaft nicht kenne und örtlich weit entfernt bin (die Oma lebte in München, ich wohne in der Nähe von Ulm). Gibt es sonst irgendeine amtliche Stelle, die hier hilfreich Auskunft geben kann?

Vielen Dank
O.

Recht-Einfach 02.04.2018 09:43

AW: Erbenhaftung bei unklarer Erbschaft
 
Hallo,

in dieser Konstellation kann man wirklich nur allen Erbberechtigten zur Ausschlagung des Erbes raten. Denn genau wie Sie sagen ist die Übernahme einer Erbschaft auch immer mit Kosten verbunden, die eventuell nicht getragen werden können.

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach


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