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sylvia vogt 14.04.2018 14:25

erbteilungsvertrag nachlassverbindlichkeiten
 
im september 2013 verstarb mein mann. meine drei kinder und ich nahmen das erbe an. ich übernahm als EK seine firma. im februar 2014 machten wir einen erbteilungsvertrag der beinhaltet, dass die firma mit allen aktiva und passiva, wie sie sich aus den letzten vor seinem tod errichteten bilanzen ergeben, ab september 2013 an mich übertragen werden,
jetzt bekamen wir eine forderung - als erbengemeinschaft - vom europäischen sozialfond mit forderungrn von zinsen aus dem jahre 2003. nach widerspruch bezügl. verjährung wurde der betrag halbiert. ich habe den erbteilungsvertrag eingereicht und bekam die antwort, dass ich einem irrtum unterliegen würde, wenn ich annehme, dass die forderung an meine kinder mit dem erbteilungsvertrag erloschen wäre. wozu gibt es dann einen erbteilungsvertrag?
ist das richtig?
die forderung kam vier jahre nach dem tod meines mannes und war uns bis dahin nicht bekannt.

Skyscraper 14.04.2018 21:48

AW: erbteilungsvertrag nachlassverbindlichkeiten
 
Ich sage mal meine Meinung dazu - die entspricht meinem Kenntnisstand und ersetzt keine Rechtsberatung.

Trotz des Erbvertrages sind Verbindlichkeiten, die vor dem Vertrag entstanden sind, durch die Erben zu bedienen. Das Risiko, dass unbekannte Verbindlichkeiten nach der Annahme des Erbes auftreten, tragen die Erben. Da gibt es zwar die Möglichlichkeit der Begrenzung durch ein Aufgebotsverfahren, aber das wurde wohl nicht eingeleitet. Somit haften die Erben auch mit ihrem Privatvermögen.


Seltsam finde ich die Regelung zur Verjährung. Die sollte genau überprüft werden. Eine "halbe" Verjährung gibt es nicht - es sei denn nur die Häfte der Verbindlichkeiten wäre verjährt.


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