Halbgroßcousine Erbrecht
Hallo!
Meine Urgroßmutter war das uneheliche Kind von einem Mann. Ich kenne dessen eheliche Nachkommen nicht. Es wäre aber sehr gut möglich, dass er welche hatte, und die wiederum Kinder, Enkel und Urenkel. Einmal angenommen ich bin die "Halbgroßcousine" von einem ehelichen Nachkommen, der keine Kinder hat - bin ich dann im Falle seines Todes erbberechtigt? Seit 2009 sind ja uneheliche Nachkommen den ehelichen gleichgestellt. D.h. wenn dieser eheliche Nachkomme nach 2009 stirbt, müsste doch eigentlich ein Erbrecht bestehen, wenn er selbst keine Nachkommen hat, oder? Ich freue mich auf Antwort! |
AW: Halbgroßcousine Erbrecht
Hallo,
eine Erbberechtigung ist tatsächlich sehr unwahrscheinlich und nur möglich, wenn keinerlei andere Erben mehr existieren, die hier vorrangig wären. Denn das sind neben den Kindern dann ja auch noch Eltern, Geschwister, Großeltern, usw. Der Grad der Verwandtschaft ist in Ihrem Fall meines Erachtens nach zu weit weg. Beste Grüße, Erbrecht Einfach |
AW: Halbgroßcousine Erbrecht
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
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