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-   -   Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/pflichtteil-nicht-eingefordert-erbfolge-und-aufteilung-3748.html)

MeineJuraFragen 03.07.2020 11:29

Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?
 
Hallo Community,

hätte eine Frage bezüglich des Pflichtteilanspruches bzw wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird.

Dazu folgende Situation :

1 Haupterbe und 2 enterbte Nachkömmlinge.
Daher würde grds jeder 33 % erben. Nun bekommen die enterbten Abkömmlinge nur 16,5%.
Wenn nun Erbe Nr. 3 mit seinen 16.5 % das Erbe nicht einfordert (annahme er erhielt den Bescheid und die 3 Jahres-Frist ist abgelaufen)
Wird der Pflichtanteil von Erbe Nr.2 ( von 16,5 % auf 25 % ) dann neu berechnet bzw ausgeglichen oder darf der Haupterbe die 16,5 % behalten ?

Danke schonmal vorab und nen schönes Wochenende.

Recht-Einfach 09.07.2020 18:45

AW: Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?
 
Zitat:

Zitat von MeineJuraFragen (Beitrag 11408)
1 Haupterbe und 2 enterbte Nachkömmlinge.
Daher würde grds jeder 33 % erben. Nun bekommen die enterbten Abkömmlinge nur 16,5%.

Achtung: Dies gilt nicht bei Zugewinngemeinschaft! Dann erbt der Haupterbe (verbliebene Ehegatte 50% und die Kinder jeweils 25% - Pflichtteil dann 12,5%)

Zitat:

Zitat von MeineJuraFragen (Beitrag 11408)
Wenn nun Erbe Nr. 3 mit seinen 16.5 % das Erbe nicht einfordert (annahme er erhielt den Bescheid und die 3 Jahres-Frist ist abgelaufen)
Wird der Pflichtanteil von Erbe Nr.2 ( von 16,5 % auf 25 % ) dann neu berechnet bzw ausgeglichen oder darf der Haupterbe die 16,5 % behalten ?

Sollte ein Erbe (Kind) ausschlagen, gilt diese Person als "nicht existent" - Somit wird dieser Anteil meines Erachtens nach komplett dem anderen Kind zugesprochen, da der gesetzliche Erbteil des zweiten Kindes nun 50% und der Pflichtteil somit 25% beträgt.

Quelle: § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung - Erbrecht

Beste Grüße, Erbrecht Einfach


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