Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?
Hallo Community,
hätte eine Frage bezüglich des Pflichtteilanspruches bzw wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird. Dazu folgende Situation : 1 Haupterbe und 2 enterbte Nachkömmlinge. Daher würde grds jeder 33 % erben. Nun bekommen die enterbten Abkömmlinge nur 16,5%. Wenn nun Erbe Nr. 3 mit seinen 16.5 % das Erbe nicht einfordert (annahme er erhielt den Bescheid und die 3 Jahres-Frist ist abgelaufen) Wird der Pflichtanteil von Erbe Nr.2 ( von 16,5 % auf 25 % ) dann neu berechnet bzw ausgeglichen oder darf der Haupterbe die 16,5 % behalten ? Danke schonmal vorab und nen schönes Wochenende. |
AW: Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?
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Quelle: § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung - Erbrecht Beste Grüße, Erbrecht Einfach |
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