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machtnix 13.07.2020 04:25

Auflösung der Konten und Regelung der Aufteilung bei Erbengemeinschaft ohne Vertrauen
 
Hallo zusammen,
laut Erbschein bin ich zu 1/6 Erbe eines Nachlasses.
Es geht um Geld das auf mehreren Konten liegt. Es sind ca. 10 Konten - die genaue Anzahl ist unkklar. Auch ist unklar, wieviel Geld es genau ist. Es sind auch Sparverträge dabei, bei verschiedenen Banken.
Jetzt müssen diese Konten und Verträge aufgelöst und aufgeteilt werden, nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen wurden die der Verstorbene hinterlassen hat. Dies soll ein Anwalt einer der Erben der Gemeinschaft machen.

Diese ganze Sache ist bereits ein Drama, denn das Testament ist "verschwunden worden" und einer der Leute die jetzt laut Pflichtanteil erben, kannte der Verstorbene nicht, und mit einem anderen der Pflicht-Erben wollte er nichts mehr zu tun haben seit über 30 Jahren. Trotzdem erben diese jetzt pflichanteilmäßig, was dieser herzensgute und bescheidene Mensch ein Leben lang erarbeitete. Es ist eine unfaßbare und traurige Sache.

Meine Frage ist jetzt: Kann mir jemand sagen, worauf man achten sollte, wenn man eine Einverständniserklärung unterschreibt, damit die Konten aufgelöst werden können und gemäß des Anteils an die Erben ausgezahlt werden soll? Oder was überhaupt der übliche und sicherste Werg ist, dies in einer Erbengemeinschaft zu regeln, wo kein Vertrauen untereinander vorhanden ist?

Dieser Anwalt hat mir eine Erklärung zugeschickt, die ich unterschreiben soll. Diese lautet etwa:
1. Ich bin damit einverstanden, dass folgende Konten (mit Nennung der Kontonummer und Bank) aufgelöst und gemäß des Anteils laut Erbschein an die Erben ausgezahlt werden soll.

2. Sämtliche Sparverträge bei folgender Bank ( ohne Nennung der Vertrags- oder Kontonummer. AUch wird nicht erwähnt um wieviele Veträge es sich handelt) sollen aufgelöst werden.

dann soll ich noch meine IBAN Nummer eintragen.

Ist dies denn so üblich und überhaupt sicher ?
Hat damit jemand Erfahrung?

Wäre es nicht besser, zuerst ein neues Konto anzulegen, also ein "Erbengemeinschaftskonto" und dann eine Einverständniserklärung so zu formulieren, dass die Konten und Verträge zwar aufgelöst werden sollen, aber die Guthaben auf das genannte Erben-Gemeinschaftskonto zu transferieren sind?

Von dort aus könnten dann zuerst alle Verbindlichkeiten beglichen und danach die Anteile ausgezahlt werden. So ist alles was passiert nachvollziehbar.

Wäre dies nicht ein viel sicherer Weg?

Recht-Einfach 25.07.2020 08:01

AW: Auflösung der Konten und Regelung der Aufteilung bei Erbengemeinschaft ohne Vertr
 
Hallo,

vorab sei einmal gesagt, dass das Zwischenschalten eines (neutralen) Testamentsvollstreckers der beste Weg ist.

Die Formulierung mit dem verschwundenen Testament kann ich nicht ganz nachvollziehen - wäre kein Testament da, würden alle nach der gesetzlichen Erbfolge erben - da würde niemand den Pflichtteil erhalten! Es muss also was gegeben haben - und wenn ein Anwalt das Testament vollstreckt, sollte es auch dort einsehbar sein.

Zur Abwicklung: Ein Anwalt ist natürlich zur Neutralität verpflichtet und die Abwicklung wird über ein sogenanntes Rechtsanwalt-Anderkonto abgewickelt. Das ist ein Fremdgeldkonto des Rechtsanwalts zur Verwaltung solcher Sachverhalte - ein Konto auf die Erbengemeinschaft einzurichten ist somit nicht notwendig.

Des Weiteren ist vom Anwalt gegenüber der Erben genau abzurechnen. Rein formal klingt das alles von den Voraussetzungen her sehr gut!

Wenn Sie trotzdem feststellen sollten, dass an manchen Punkten nicht sauber gearbeitet wird, kann ich nur selber die Beauftragung eines Fachanwalts empfehlen.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach

machtnix 27.07.2020 08:04

AW: Auflösung der Konten und Regelung der Aufteilung bei Erbengemeinschaft ohne Vertr
 
Vielen Dank für ihre Antwort,

ein Testament ist nicht vorhanden.

Es geht nach der gesetzlichen Erbfolge, dies meinte ich mit Pflicht-Erben. Dass diese Formulierung auf ein Testament hinweist wusste ich nicht, sorry dass dies irreführend war.

Ein neutraler Testament Vollstrecker wäre der beste Weg, ich verstehe.

Danke für den Hinweis mit dem Rechtsanwalt-Anderkonto, dies ist sehr hilfreich. Auch für Ihre Einschätzung dass dies von den Voraussetzungen gut klingt.

beste Grüße


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