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Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 09.11.2020, 12:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2020
Beiträge: 1
Beitrag Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?

Ich habe von meiner leider verstorbenen Mutter eine ihrer Wohnung als Vorauserbe vermacht bekommen, so klar im Testament benannt.

Jetzt war ich bei einer Notarin, um den Antrag für den Erbschein zu stellen und sie hat in diesem Antrag aber nur die (sonstige) Drittelung des Erbes erwähnt, aber nicht das Vorauserbe/die Wohnung.

Ich fürchte jetzt, dass das falsch ist und dass mir mit diesem Antrag mein Erbteil verloren gehen würde.

Ich wäre dankbar für eine Auskunft, wenn jemand sich damit auskennt und ich möchte ungern einen zweiten Juristen bezahlen, um den einen zu korrigieren.



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  #2  
Alt 28.11.2020, 07:32
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?

Hallo,

die Arbeit eines Notars kann in einem solchen Forum (wo sich lediglich Erbrechts-Interessierte austauschen) leider nicht hinterfragt werden. Hier sollten Sie tatsächlich eine rechtsichere Auskunft erwarten, da es auch sicher um eine Mende Geld geht.

Für diesen Fall haben wir das Angebot unserer günstigen Rechtsberatung online:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbschein, vorauserbe

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