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Karolinga 09.11.2020 11:03

Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?
 
Ich habe von meiner leider verstorbenen Mutter eine ihrer Wohnung als Vorauserbe vermacht bekommen, so klar im Testament benannt.

Jetzt war ich bei einer Notarin, um den Antrag für den Erbschein zu stellen und sie hat in diesem Antrag aber nur die (sonstige) Drittelung des Erbes erwähnt, aber nicht das Vorauserbe/die Wohnung.

Ich fürchte jetzt, dass das falsch ist und dass mir mit diesem Antrag mein Erbteil verloren gehen würde.

Ich wäre dankbar für eine Auskunft, wenn jemand sich damit auskennt und ich möchte ungern einen zweiten Juristen bezahlen, um den einen zu korrigieren.

Recht-Einfach 28.11.2020 06:32

AW: Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?
 
Hallo,

die Arbeit eines Notars kann in einem solchen Forum (wo sich lediglich Erbrechts-Interessierte austauschen) leider nicht hinterfragt werden. Hier sollten Sie tatsächlich eine rechtsichere Auskunft erwarten, da es auch sicher um eine Mende Geld geht.

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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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