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Grenzenlos 24.02.2021 13:00

Unüberschaubes Erbe und unbeteiligte Dritte
 
Guten Tag, ich habe ein komplexes Thema und wollte mal nach Rat fragen.

Meine Oma verstarb 2018, laut Testament ist meine Mutter alleinige Erbin. Diese ist schon vorverstorben, daher bin ich laut gesetzlicher Folge Erbin.
Ich hatte seit 2012 keinen Kontakt mehr aufgrund familiärer Auseinandersetzungen. Dies ging von mir aus.

Meine Oma besaß überdurchschnittliche Vermögenswerte, darunter ein großes Haus.
Wie ich erfahren habe, hat sie dieses 2015 verkauft und zog zu einem jungen Ehepaar, die sich seit einigen Jahren wohl freundschaftlich um sie kümmerten. Dort wurde eine Wohnung Seniorengerecht umgebaut und sie lebte dort etwa 2 Jahre bis sie ca. 6 Monate vor ihrem Tod in ein Pflegeheim kam. Es wurde eine Sterbeversicherung auf dieses Ehepaar abgeschlossen dass sich um die Beerdigung kümmerte. Ich wurde nicht kontaktiert.

Ich erfuhr aufgrund einiger Umzüge und der Unfähigkeit des Amtsgerichts erst ca ein Jahr später vom Tod meiner Oma.
Alle Anlaufstellen, Pflegeheim sowie die besagte Bekannte, wo meine Oma vorher wohnte, konnten mir keine persönlichen Gegenstände wie beispielsweise Post, Unterlagen etc. aushängigen.
Laut des Ehepaars gäbe es auch keine Gegenstände, Möbilär etc. mehr. Dabei wurde ihre Wohnung beim Umzug teilweise neu eingerichtet. Sie besaß auch Antiquitäten.
Laut Aussage des Ehepaars wäre meine Oma verschuldet gewesen, und tatsächlich haben sich bei mir Gläubiger gemeldet. Es geht um Forderungen von etwa 13.000 Euro. Diese sind aber alle aus ca. dem letzten Lebensjahr + Pflegeheim.

Meine Oma soll angeblich ihre Finanziellen Dinge noch selbst geregelt haben.

Der Gegenwert des Hauses muss sich auf eine höhere Summe belaufen haben.
Ich weiß auch von Sparbücher, die früher existierten.
Von diesem Geld ist angeblich nichts mehr da.
Ich habe nichtmal Auskunft über ein Konto oder Versicherungen. Ich kann mir absolut keinen Überblick verschaffen.

Zu allem Überfluss erging nun auch noch ein Vollstreckungsbescheid gegen mich (vom Pflegeheim).

Ich würde das Erbe gerne durch einen Erbschaftsverwalter oder ein Nachlassinsolvenzverfahren verwalten lassen und meine Haftung beschränken.

Wie stelle ich dies am besten an? Die 2 jährige Frist endet im März.
Ich wäre über Tipps dankbar!

Ebenso weiß ich nicht ob ich rechtliche Schritte gegen das Ehepaar einleiten kann, da ich vermute, dass sie meine Oma manipuliert haben und dort das Vermögen noch vor Tod hingeflossen ist.
Es geht mir nicht um ein großes Erbe, nur diese Schulden im Vergleich dazu sind ein Ärgernis.

Ich wäre über Antworten sehr dankbar.


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