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Schröder 26.07.2023 16:52

Erbausschlagung und Wohnungsauflösung
 
Hallo in die Runde,
meine Mutter wird bald 95 Jahre. Es ist augenscheinlich davon auszugehen, dass ihr nicht mehr viel Lebenszeit bleibt. Sie ist nicht vermögend - deshalb werde ich später das Erbe ausschlagen. Seit Jahren bin ich der Vorsorgebevollmächtigte meiner Mutter - inkl. Kontovollmacht. Mir ist bekannt, dass ich trotz Ausschlagung für die Beerdigungskosten aufkommen muss. Da ich aber nicht Erbe werde trete ich natürlich auch nicht in den bestehenden Mietvetrag ein. Deshalb habe ich mich auch nicht um die Wohnungsauflösung und eine ev. Mietweiterzahlung zu kümmern. Soweit dürfte der Sachverhalt klar sein. Nun meine Frage: Darf ich als Vorsorgebevollmächtigter die Beerdigungskosten vom Konto meiner Mutterr bezahlen - oder gehen die Kosten des Vermieters für Mietweiterzahlung und Wohnungsräumung vor? Und wie muss ich mich verhalten, dass ich nichts falsch mache und am Ende des Tages doch noch als Erbe gewertet werde? Nur zum Verständnis - ich möchte mir keinen schlanken Fuß machen - aber eine Wohnungsauflösung würde mich finanziell und gesundheitlich überfordern. Ich bin 70 Jahre, bewegungsbehindert und nicht reich.
Vielen Dank vorab


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