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Als uneheliches Kind erben ?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 28.04.2018, 15:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2018
Beiträge: 1
Standard Als uneheliches Kind erben ?

Hallo ihr lieben, ich bräuchte Mal Rat.
Und zwar ist mein Vater (Stiefvater) leider heute vor einer Woche verstorben 😢 für mich war er trotz Scheidung damals weiterhin bis zum Tode mein Vater . Wir waren ein Herz und Seele. Er wollte das ich das Haus Erbe . Allerdings gibt es kein Testament wollte er immer gemacht haben aber der Tod kam nun plötzlich. Nun hab ich zwar ein Schreiben vom Notar (1996) gefunden wo drin steht ich solle das Hause bekommen allerdings wurde es nicht unterschrieben weil damals was fehlte . Alle Arbeitskollegen und Nachbarn sogar wissen das ich das haus bekommen solle da er keinen Kontakt zu seinen Geschwistern und Mutter hatte. Ich wurde auch leider nicht adoptiert habe nur seinen Namen angenommen da wir damals Geld von meinem Erzeuger noch bekamen . Jetzt steh ich da mit Haus und Hund unendlich traurig und allein ohne Papa und habe Angst alles zu verlieren . Gibt es etwas wenn sogar die Familie am Ende weiß üben möchte das ich das Haus bekomme es so umzusetzen ? Meine Eltern waren 13 Jahre verheiratet insgesamt 15 Jahre zusammen . Ich möchte kein Geld nichts , einfach nur mein Elternhaus nicht verlieren das wir gebaut haben . Die Bestattung und so mache ich auch alles gerade allein es und nehme alle kosten auf mich da mein Vater nur das beste bekommen soll. Ich weiß einfach nicht weiter .



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  #2  
Alt 30.04.2018, 08:34
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Als uneheliches Kind erben ?

Ich gebe mal meine Meinung wieder, die meinem aktuellen Kenntnisstand entspricht. Das ersetzt wie immer keinen Rechtsberatung.

Die Situation ist so, dass du de jure, falls nicht doch noch ein Tetstament auftaucht, einfach kein Erbe bist. Das Schreiben vom Notar wäre eventuell belastbar, wenn er z.B. nicht unterschreiben konnte, weil er unmittelbar danach verstorben ist. Hast du mal bei dem Notar nachgefragt, ob es nicht doch ein Testament gibt?

Aber so gibt es eventuell nur einen moralischen Anspruch - aber den kann man rechtlich nicht durchsetzen.

Wenn dein Stiefvater keine Kinder hatte und seine Mutter noch lebt, so erbt sie alles. Wenn er noch Geschwister hat, erben diese, falls seine Mutter nicht mehr lebt oder auf das Erbe verzichtet. In dem Fall werden aber erhebliche Steuern fällig. Sie könnte dir aber auch einen Nießbrauch eintragen, so dass du (unter Tragung der Nebenkosten) in dem Haus bleiben könnest.

Die Bestattungskosten tragen die nächsten Verwandten - in dem Fall also die Mutter.

Geändert von Skyscraper (30.04.2018 um 08:43 Uhr)
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  #3  
Alt 01.05.2018, 07:37
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Als uneheliches Kind erben ?

Zitat:
Zitat von Skyscraper Beitrag anzeigen
.....
Wenn dein Stiefvater keine Kinder hatte und seine Mutter noch lebt, so erbt sie alles. Wenn er noch Geschwister hat, erben diese, falls seine Mutter nicht mehr lebt oder auf das Erbe verzichtet. .....

Sorry - in dem Text ist ein Fehler enthalten.

Wenn die Mutter noch lebt so erhält sie die Häfte. Die Geschwister des Erblassers haben zusammen Anspruch auf die andere Hälfte (der Teil des verstorbenen Vaters).

Dann tragen auch die Geschwister ihren Teil zu den Beerdigungskosten bei (weil sie Erben sind).

Geändert von Skyscraper (01.05.2018 um 07:40 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.06.2018, 11:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2018
Beiträge: 26
Standard AW: Als uneheliches Kind erben ?

Stiefkinder bekommen kein Pflichtteil. Ohne Testament passiert rein rechtlich nichts zu deinen Gunsten. Habe mich neulich in das Thema gelesen weil es bei mir einen ähnlichen Fall gibt.
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