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Auf Erbe verzichtet, jedoch Pflichtteilsanspruch auf Vermögensmasse!

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 03.06.2013, 12:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 2
Standard Auf Erbe verzichtet, jedoch Pflichtteilsanspruch auf Vermögensmasse!

Hallo,
ich habe zu Gunsten meiner Schwester auf das Grundstück mit Haus und
dazugehöriger Acker- und Waldfläche notariell verzichtet.
Jetzt ist meine Mutter verstorben(Vater lebt noch)und das Nachlaßgericht hat mich angeschrieben,das ich zwar aus der Erbfolge ausgeschlossen bin,aber
mir mein Pflichtanteil am vorhandenen Geldvermögen zusteht.
Es ist aber so,das meine Schwester mit meinen Elten ein gemeinsames Konto besitzt,wo Ihre Einkommen und die Rente meiner Eltern eingehen.
Als es um unseren Vater mal gesundheitlich schlecht stand,hat er Ihr eine
Kontovollmacht gegeben.
Nun macht meine Schwester laufend goße Ausgaben und bestreitet diese
von diesem Konto(Auto,Schlepper,Modernisierungen an Haus und Hof--was
ja Ihr überschrieben wurde und nicht mehr meinen Eltern gehört).
Ich gehe davon aus,daß dieses Konto dann leer ist und die ganzen Ersparnisse
meiner Eltern und die nicht unerheblichen Überschüsse der monatlichen Rente
durch meine Schwester verbraucht sind.
Wie ist bei so einem Gemeinschaftskonto überhaupt der Verfahrensweg.
Lohnt es sich überhaupt für mich,dort einen Pflichtteilsanspruch anzumelden?Wenn meine Schwester eine Kontovollmacht besitzt,muß Sie ja sicher nicht
nachweisen,was mit den Einnahmen und Ersparnissen meiner Eltern passiert ist.
Gruß



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  #2  
Alt 06.06.2013, 00:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Auf Erbe verzichtet, jedoch Pflichtteilsanspruch auf Vermögensmasse!

Hallo,

ich kann Ihnen nur raten einen unserer online Rechtsanwälte einzuschalten. Dies können Sie hier kostenlos und unverbindlich tun:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Dies ist der beste Weg, um den richtigen Wegweiser in die Zukunft und für weiteres Vorgehen zu erhalten. Denn meiner Meinung nach (Meinung eines Laien) könnten die entnommenen Geldwerte der Schwester als Schenkung ausgelegt werden. Diese sind 10 Jahre lang mit abschmelzendem Anteil auf die Erbmasse anzurechnen!

Weiteres muss Ihnen jedoch auf Grund der Komplexität des Falles ein Anwalt sagen! Bitte folgen Sie dazu dem oben angegebenen Link!


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  #3  
Alt 08.06.2013, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Auf Erbe verzichtet, jedoch Pflichtteilsanspruch auf Vermögensmasse!

Danke für die Info.
Bekomme nächste Woche noch ein paar Unterlagen und dann werde ich den Link nutzen.
Gruß lotthe
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Antwort

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Stichworte
erbfolge, grundstück, mutter, nachlassgericht, pflichtteil, pflichtteilsanspruch


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