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Ausschluss vom Hauserbe

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 18.03.2015, 18:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2015
Beiträge: 1
Standard Ausschluss vom Hauserbe

meine Eltern, sind verheiratet , haben zwei Töchter, das bin ich als ältere Tochter und meine jüngere Schwester.
Mein Vater erbte ca. 1960 von seinem Vater ein zweistöckiges Reihenhaus, welches vor ca. 100 Jahren erbaut wurde. Dieses war Ende der 80er Jahre erheblich baufällig.
Anfang der 90 Jahre machte mein Vater folgenden Vorschlag: meine Eltern, meine Schwester und ich sanieren das Haus und ziehen anschließend alle mit Partner in jeweils eine Etage ein.
Der Sanierungsaufwand belief sich laut Kostenvoranschlag des Architekten auf ca. 300.000 DM zzgl. Eigenleistungen beziehungsweise 340.000 DM ohne Eigenleistungen.
Ich lehnte das Angebot sowohl aus finanziellen als auch aus persönlichen Gründen dankend ab.
So sanierten meine Eltern und meine Schwester ohne mich das Haus. Sie zogen im Anschluss in das Haus ein und vermieten seitdem eine Etage.
Ich pflege weiterhin ein gutes Verhältnis zu allen Beteiligten.
Im Anschluss an die erfolgte Sanierung teilte mir mein Vater mit, dass er alle rechtlichen Schritte unternehmen werde, um mich vom Erbe des Hauses auszuschließen. Zu diesem Haus gehört auch noch ein Grundstück ( Garten ) mit ca. 250 Quadratmetern.
Mein Erbe soll jetzt aus dem Hausrat meiner Eltern bestehen...
Ich vermute, dass meine Eltern das Haus an meine Schwester übertragen haben, ich möchte darüber aber mit den Beteiligten nicht reden...
Meine Frage: Ist mein Erbanteil am Haus verloren ? Wie komme ich zu meinem Pflichtanteil, der sich wohl jedes Jahr um zehn Prozent reduziert!?
Was ist mit dem Wert des unbebauten Grundstücks ( Garten )?
Muss meine Schwester mir am Tag X ( beide Elternteile verstorben) meinen Pflichtanteil auszahlen? Wie viel Prozent des Schätzwertes wären das?

Besten Dank im voraus.



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  #2  
Alt 20.03.2015, 17:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ausschluss vom Hauserbe

Hallo Justin,

diese Fragen sind nicht allzu leicht zu beantworten, ich versuche es aber trotzdem einmal bestmöglich:

Zitat:
Ist mein Erbanteil am Haus verloren? Wie komme ich zu meinem Pflichtanteil, der sich wohl jedes Jahr um zehn Prozent reduziert!?
Das hängt ganz davon ab, ob das Haus an Ihre Schwester überschrieben (verschenkt) wurde. Um den Pflichtteil geltend machen zu können, ist eine Enterbung erforderlich. Lesen Sie dazu bitte hier:
Pflichtteil Anspruch bei Enterbung - Erbrecht Ratgeber

Andernfalls handelt es sich um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Hierbei ist es richtig, dass Schenkungen zu Lebzeiten anteilig mit 10% pro Jahr nach Schenkung abgegolten werden. Es sollte aber auch die Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen geprüft werden, je nachdem, was im Testament zu diesem Punkt verfasst wurde: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Zitat:
Was ist mit dem Wert des unbebauten Grundstücks (Garten)?
Hier kann ich nur auf meine obigen Ausführungen verweisen.

Zitat:
Muss meine Schwester mir am Tag X (beide Elternteile verstorben) meinen Pflichtanteil auszahlen? Wie viel Prozent des Schätzwertes wären das?
Das ist so nicht zu beantworten, da das Testament Ihrer Eltern nicht bekannt ist. Möglicherweise setzen sie sich als gegenseitige Alleinerben ein und Ihre Schwester und Sie als Nacherben? Oder nur Ihre Schwester? Vielleicht werden Sie enterbt?

Sie sehen, dass Ihre Fragen möglicherweise ein wenig zu früh kommen, dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen einen kleinen Ansatz liefern konnte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
alleinerbe, ausschluss vom erbe, erbteil, grundstück, haus, pflichtteil, testament

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