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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Auszahlung Pflichtteil
Hallo ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe . Mein freund ist 2009 tödlich verunglückt. Er hat mich als Haupterben eingesetzt und seine Kinder auf das Pflichtteil. Natürlich wollte ich alles gütlich regeln, aber leider ist die Geldgier der Gegenseite so groß, dass dies nicht möglich ist. Mein freund war als Handelsvertreter tätig und als er verstarb stand ihn eine Abfindungssummen der Firma zu. All dies wusste ich nicht habe diese nicht beantragt,MDA ich drei Tage später meine Mutter auch unerwartet verloren habe und ich kurz vorm durchdrehen war. der Anspruch auf die Abfindung verfällt nach einem Jahr also habe ich diese auch nicht bekommen. Jetzt zählt die Gegenseite diese Summe mit in den Nachlass obwohl ich diese nie bekommen habe. Und ich glaube das Gericht ist auch dieser Meinung. Sowas kann doch alles nicht sein. Ich kann doch nichts ausbezahlen, was ich nie bekommen habe ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen wäre sehr dankbar. |
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#2
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AW: Auszahlung Pflichtteil
Hallo,
werden Sie denn ebreits anwaltlich vertreten? Sie sprechen von einem "Gericht". Gibt es eine Verhandlung oder meinen Sie nur das Nachlassgericht? Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, sollte ein Anwalt das Testament und die Pflichtteilsansprüche, sowie den NAchlasswert prüfen. Ein Forum kann Ihnen bei so einem außergewöhnlichen Fall leider kaum Hilfestellung bieten, tut mir leid. Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Auszahlung Pflichtteil
Zitat:
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#4
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AW: Auszahlung Pflichtteil
Hallo,
pauschal würde ich natürlich sagen, dass solche Dinge nicht mit in die Erbmasse einflöießen, sondern nur die tatsächlichen Vermögensgegenstände. Hier sollten Sie dann aber nochmal Ihren Anwalt fragen, der mit allen Einzelheiten des Falls vertraut sein sollte. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
abfindung, nachlassgericht, pflichtteil |
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