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Auszahlung Pflichtteil

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 28.03.2014, 19:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2014
Beiträge: 2
Standard Auszahlung Pflichtteil

Hallo ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe . Mein freund ist 2009 tödlich verunglückt. Er hat mich als Haupterben eingesetzt und seine Kinder auf das Pflichtteil. Natürlich wollte ich alles gütlich regeln, aber leider ist die Geldgier der Gegenseite so groß, dass dies nicht möglich ist. Mein freund war als Handelsvertreter tätig und als er verstarb stand ihn eine Abfindungssummen der Firma zu. All dies wusste ich nicht habe diese nicht beantragt,MDA ich drei Tage später meine Mutter auch unerwartet verloren habe und ich kurz vorm durchdrehen war. der Anspruch auf die Abfindung verfällt nach einem Jahr also habe ich diese auch nicht bekommen. Jetzt zählt die Gegenseite diese Summe mit in den Nachlass obwohl ich diese nie bekommen habe. Und ich glaube das Gericht ist auch dieser Meinung. Sowas kann doch alles nicht sein. Ich kann doch nichts ausbezahlen, was ich nie bekommen habe ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen wäre sehr dankbar.



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  #2  
Alt 29.03.2014, 11:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Auszahlung Pflichtteil

Hallo,

werden Sie denn ebreits anwaltlich vertreten? Sie sprechen von einem "Gericht". Gibt es eine Verhandlung oder meinen Sie nur das Nachlassgericht?

Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, sollte ein Anwalt das Testament und die Pflichtteilsansprüche, sowie den NAchlasswert prüfen.

Ein Forum kann Ihnen bei so einem außergewöhnlichen Fall leider kaum Hilfestellung bieten, tut mir leid.


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  #3  
Alt 29.03.2014, 19:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Auszahlung Pflichtteil

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

werden Sie denn ebreits anwaltlich vertreten? Sie sprechen von einem "Gericht". Gibt es eine Verhandlung oder meinen Sie nur das Nachlassgericht?

Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, sollte ein Anwalt das Testament und die Pflichtteilsansprüche, sowie den NAchlasswert prüfen.

Ein Forum kann Ihnen bei so einem außergewöhnlichen Fall leider kaum Hilfestellung bieten, tut mir leid.


Erbrecht Einfach
Hallo , ja ich werde anwaltlich vertreten und das ganze geht jetzt schon seit 5 Jahren und das auch alles gerichtlich. Leider. Ich dachte nur,,dass mir jemand weiter helfen kann bei Dingen / Geld die in die erbmasse gezählt werden die man aber nie bekommen hat.
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  #4  
Alt 31.03.2014, 13:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Auszahlung Pflichtteil

Hallo,

pauschal würde ich natürlich sagen, dass solche Dinge nicht mit in die Erbmasse einflöießen, sondern nur die tatsächlichen Vermögensgegenstände.

Hier sollten Sie dann aber nochmal Ihren Anwalt fragen, der mit allen Einzelheiten des Falls vertraut sein sollte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
abfindung, nachlassgericht, pflichtteil


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