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Auto in Erbengemeinschaft

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 21.04.2018, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2018
Beiträge: 1
Standard Auto in Erbengemeinschaft

Guten Tag,
meine Schwester, ich und meine Mutter haben ein Auto geerbt(kein Testament). Mir wurde das Auto 10 Jahre alt, leider nur mündlich versprochen von meinem Vater nach seinem Tod. Meine Mutter lebt im Pflegeheim und bekommt Geld vom Sozialamt dazu.
Frage: Kann das Sozialamt auf Verkauf des Autos bestehen um da ans
Geld zu kommen? Oder kann es auch weiterhin in der Erbengemeinschaft bleiben, ich würde es dann als Halter fahren.



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  #2  
Alt 21.04.2018, 20:39
Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Auto in Erbengemeinschaft

Solange das Erbe nicht auseinandergesetzt ist, gehört alle Erben alles, was in der Erbmasse ist, gemeinsam.

Wenn das Sozialamt Ansprüche gegenüber der Mutter hat, kann es meines Erachtens darauf drängen, dass das Erbe auseinandergesetzt wird. In der Regel werden Wertgegenstände dabei verkauft oder einer der Erben gleicht das gegenüber den anderen Erben aus.

In Fall des Autos könnte der Fall noch anders liegen. Wenn Vater und Mutter verheiratet waren (wovon ich ausgehe weil sie sonst nicht geerbt hätte), gehört das Familienauto zum Voraus - gehört also allein der Mutter. Es könnte sein, dass diese Regelung für den Fall, dass kein gemeinsamer Hausstand deswegen nicht gegeben ist, weil die Mutter im Pflegeheim lebt, nicht gilt.

Im Übrigen könnte durch die Erbschaft die Situation entstehen, dass die Kinder für die Heimunterbringung der Mutter herangezogen werden.
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  #3  
Alt 11.06.2018, 12:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2018
Beiträge: 26
Standard AW: Auto in Erbengemeinschaft

gibt es nicht ein gewisses Freivermögen? Wenn der nateiligfe wertt am Auto darunter liegt ist alles ok. Wenn er darüber liegt könnten evtl Leistungen gekürzt werden. Ist bei ALG2 zumindest so..
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Stichworte
auto, erbengemeinschaft

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