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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Hallo zusammen,
folgender Fall: Eine Erbenmeinschaft erbt ein Haus. Ein Erbe will nun ausgezahlt werden, der andere übernimmt dann das Haus. Der Wert wurde geschätzt und der Anteil entsprechend ausbezahlt. Meine Frage nun: Wenn der andere Erbe das Haus später verkauft und einen anderen Preis erzielt als der Schätzwert, müssen die Erben untereinander die Differenz ausgleichen, sprich der Ausbezahlte etwas zurückzahlen oder hat er Anspruch auf "Nachzahlung" wenn das Haus teurer verkauft wurde? Ist das gesetzlich irgendwo geregelt? Danke! |
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#2
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AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Eine Erbschaft ist dann beendet, wenn das Erbe auseinandergesetzt ist.
Wenn die 2 sich einig waren, dass die Erbengemeinschaft mit der Auszahlung beendet ist, dann ist der Fall normalerweise erledigt. Da eine Immobilie im Spiel wa,r gibt es vermutlich einen Notarvertrag. Den müsste man sich ansehen. |
#3
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AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Danke Skyscraper!
Noch gibt es den Vertrag nicht. Ich habe nur der Einfachheit halber den Sachverhalt so dargestellt. Heißt das, es muss im Vertrag explizit erwähnt werden, wie man sich für diesen Fall einigt? Ich dachte, dass es, wie Du sagst, ohne extra Klausel erledigt ist. Ausgezahlt ist ausgezahlt und der andere kann machen mit dem Haus, was er will...? Ich finde solch eine Klausel riskant für den, der ausgezahlt wurde. Weil je länger es dauert, desto höher ist u.U. der Wertverlust. Wie soll man das einschätzen? Gibt es da keine gesetzliche Regelung? Ist alles individuelle Vereinbarungssache? |
#4
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AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Wenn kein Auseinandersetzungverbot im Testament niedergelegt ist, sind die Erben frei in ihrer Entscheidung.
Eine solche Klausel ist m.E. nicht üblich und es gibt meines Wissens auch keine gesetzliche Regelung dafür. Auf der anderen Seite herrscht natürlich Vertragsfreiheit. Es wäre auch schwierig in der Umsetzung. Bis wann soll so eine Klausel gelten? Was wäre wenn die Immobilie zu einem geringeren Preis verkauft wird? Was geschieht in der Zeit mit Erträgen, falls die Immobilie vermietet wird? Wie wird eine Nutzung durch den Eigentümer bewertet? Wie sollen wertsteigernde oder -mindernde Maßnahmen des Eigentümers bis zum Verkauf berücksichtigt werden? Da ist doch der Streit vorprogrammiert, Wenn der andere sich von dem Geld Aktien kauft und diese an Wert gewinnen - wird dann der Eigentümer der Immobilie auch an dem Gewinn beteiligt? Es ist besser man schafft Klarheit, welchen Wert die Immobilie hat. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das kostet für eine gewöhnliche Wohnung zwischen 2-3T€ und man ist in der Lage, einen Schlussstrich zu ziehen. |
#5
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AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Danke, so sehe ich das auch!!
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Stichworte |
erbengemeinschaft, haus |
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