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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Bank verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbschein!

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 02.07.2017, 21:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2017
Beiträge: 5
Ausrufezeichen Bank verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbschein!

Guten Abend,

ich habe ein Problem mit der Sparkasse Gifhorn / Wolfsburg und dem mir zustehenden Erbe.

Ich versuche die Geschichte so kurz wie möglich zu machen:

Mein Vater hatte vor ca. 6 Jahrzehnten ein Konto bei der Sparkasse Gifhorn / Wolfsburg eröffnet, und meiner Mutter Kontovollmacht gegeben, im Jahre 2007 wurde diese dann noch auf mich vollständig übertragen.

2009 ist dann mein Vater im Alter von 82 Jahren verstorben, und meine Mutter gab mir dann nochmals Kontovollmacht für alle Konten, sowie zusätzlich 2014 eine allumfassende Vorsorgevollmacht, welche bei der Krankenkasse "Deutsche BKK" eingescannt und hinterlegt wurde.

2015 bin ich dann nach Tschechien verzogen, und hatte mir dort auch eine Wohnung genommen.

Anfang 2016 verschlechterte sich der Gesundheitszustand meiner Mutter auf Pflegestufe 2 mit fortschreitender Demenz, so dass mit zunehmenden Verlauf des Jahres 2016 im Frühling seitens der Pflegestation eine Heimunterbringung vorgeschlagen wurde, aber meine Mutter wollte nicht ins Altenheim.

Mithin konnte aber auch die Pflege vom Pflegedienst und auch private Pflege nicht vollständig ausgeführt werden, weil Mutti immer noch alleine im Hause weiterleben wollte, und nicht ins Altersheim abgeschoben.

Der Pflegedienst hatte dann die Behörden informiert, und es schaltete sich ein Vormundschaftsgericht ein
(die nennen sich jetzt verharmosend "Betreuungsgerichte").

Es erfolgte massiver Schriftwechsel usw. mit dem Vormundschaftsgericht, und ich erklärte meiner Mutter, dass sie wahrscheinlich mit gerichtlichem Beschluß in ein Altersheim abgeschoben werden wird, und ich dann nichts dagegen machen könne.

Mutti wollte das nicht, und kündigte an, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wenn sie in ein Altersheim abgeschoben wird, und ob ich sie nicht mitnehmen könne nach Tschechien in meine Wohnung.

Das tat ich dann auch im Juli 2016, und Mutti wurde privat von mir und meiner Lebensgefährtin zu Hause privat gepflegt, wobei ständig jemand zu Hause gewesen ist.

Eine Woche später, nachdem Mutti bereits in Sicherheit in Tschechien war, kam der Beschluß des Vormundschaftsgerichts Wolfsburg zwecks Einrichtung einer Betreuung, wobei mir alle Konten Vollmachten sofort weggenommen worden sind, und ich noch nicht einmal mehr an mein eigenes Geld gekommen bin, was auch auf das gemeinsame Konto mit meiner Mutter bei der Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg gegangen ist.

Anfang August 2016 erfolgte dann Kontaktaufnahme seitens des gerichtlich bestellten Betreuers aus Wolfsburg, der sehr nett war, aber diese Betreuung eigentlich auch nicht haben wollte, weil er die Betreuung einfach aus dem fast 400 Kilometer entfernten Wolfsburg gar nicht durchführen konnte.
Der Betreuuer war mit dieser Situation, eine zu Betreuende in fast 400 Kilometer Entfernung zu haben genauso überfordert wie ich, dem die Vorsorgevollmacht weggenommen wurde, und der nun eigentlich alleine ohne jegliche Vollmachten in Tschechien dar gestanden hatte.

Seit August 2016 bis zu dem Tode meiner 86-jährigen Mutter im März 2017 zog sich das denn mit dem Vormundschaftsgericht Wolfsburg hin- & her, wobei der Fall dann über eine Bonner Behörde für "Erwachsenenschutzangelegenheiten" an die Prager Botschaft abgegeben wurde, welche das Gericht in Tschechien angeschrieben hatte, welches auch noch zusätzlich ein weiteres, und somit zweites Betreuungsverfahren eingeleitet hatte, wobei das Deutsche Verfahren beim Vormundschaftsgericht Wolfsburg ebenso parallel weiterlief, und ebenso enorme monatliche Kosten verursachte, die dann wiederum mit gerichtlichem Beschluß aus dem Vermögen meiner Mutter entnommen worden sind.

Meine Mutter ist dann im März 2017 im Alter von 86 Jahren verstorben, und es wurde eine tschechische Sterbeurkunde ausgestellt, die wiederum über die Prager Botschaft an die Deutschen Behörden geschickt wurde.

Das Betreuungsverfahren wurde sofort eingestellt.

Der Betreuer aus Wolfsburg machte mich dann auch mit der Filialleiterin der Sparkasse bekannt, damit ich das Erbe antreten könne, denn er hatte das seit Jahrzehnten bei der Sparkasse Fallersleben geführte Konto der Einfachheit halber einfach in eine Sparkassen filiale in seiner Nähe gezogen.

Die Sparkasse forderte dann von mir:

1.) Meine Geburtsurkunde

2.) Sterbeurkunde meines Vaters

3.) Sterbeurkunde meiner Mutter

das hatte ich alles beigebracht.

Dann forderte die Sparkasse plötzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Tschechischen Finanzamtes, dass ich keine Steuerschulden habe.
Auch das hatte ich beigebracht.

Nachdem ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Sparkasse übersendet hatte, forderte die Sparkasse nun plötzlich einen Erbschein, auch den hatte ich aus Tschechien von einem Tschechischen Gericht mit Stempelchen und Aktenzeichen beigebracht.

Als die Sparkasse nun auch den Erbschein hatte, sollte ich nun plötzlich noch eine Übersetzung des in tschechischer Sprache geschriebenen Erbscheines beibringen, auch das tat ich wieder mit amtlichen Stempelchen, und übersandte das an die Sparkasse Wolfsburg.

Die Sparkasse Wolfsburg bestätigte mir wiederum den Erhalt, und informierte mich, dass alle Unterlagen wieder an die Hauptgeschäftsstelle nach Gifhorn übersenden würde.

Dann kam wieder die Nachricht der Sparkasse, dass der Tschechische Erbschein trotz amtlicher Übersetzung eines gerichtlich anerkannten Dolmetschers doch nicht anerkannt werden würde, und ich müße noch jetzt einen Internationalen Erbschein beibringen.

Zusätzlich sei die Unbedenklichkeitsbescheinigung des tschechischen Finanzamtes nun doch nicht ausreichend, und ich müße ebenso zusätzlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Deutschen Finanzamtes beibringen, was ich auch getan habe.

Ich drehe mich hier im Kreise, denn wenn ich diese wahrheitsgemäße und sich tatsächlich zugetragene Geschichte einem Juristen in Deutschland erzähle, dann lacht der nicht nur mich aus, sondern manche denken, ich sei verrückt, oder wolle ihn verarschen.

Kann mir hier jemand rechtliche Tipps geben, denn ich fühle mich jetzt so langsam wie der Spielball der Sparkasse.

Danke!

Anliegend poste ich die Dokumente hoch, sowie das Schreiben der Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg vom 26.Juni 2017

Anmerkung des Admins:
Diese habe ich aus Datenschutzgründen entfernt



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Geändert von Wobber (02.07.2017 um 21:29 Uhr)
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  #2  
Alt 02.07.2017, 21:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2017
Beiträge: 5
Standard AW: Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbsch

Das Problem ist ganz einfach, dass ich alles das, was die Sparkasse gefordert hatte, beigefügt habe.
Dann forderte die Sparkasse noch weiter Papiere, auch die hatte ich beigefügt.

Ich glaube nunmehr einfach nicht mehr den Ausführungen der Sparkasse, zumal mir auch ein Jurist gesagt hatte, dass die Banken Erbscheine aus anderen EU-Staaten anerkennen müßen:

Die Beibringung eines Internationalen Erbscheines würde einen 5 Stelligen Betrag kosten für etwas, was ich schon aus Tschechien beigebracht habe.

Nachtrag:

Ich bin Einzelkind, und es sind keine weiteren Erben da.
das weiß auch die Sparkasse Gifhorn7Wolfsburg, weil mein Vater jahrzehntelang Kunde dort gewesen ist bis zu seinem Tode 2009.


Anmerkung des Admins:
Auch diese zwei Dokumente habe ich zu Ihrem Schutz entfernt

Geändert von Wobber (02.07.2017 um 21:30 Uhr)
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  #3  
Alt 09.07.2017, 14:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbsch

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  #4  
Alt 03.12.2017, 21:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2017
Beiträge: 5
Standard AW: Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbsch

Zitat:
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Hallo Admin. @ recht-einfach:

Ersteinmal vielen herzlichen Dank für die Antwort

Meine Frage zielt vorwiegend auf folgendes ab:

Kann der Teil des Erbes, weswegen die Bank "Sparkasse" ja nun einen Erbschein verlangt, eigentlich "verloren" gehe, wenn ich nun nicht bereit bin, die 5-stellige Summe für diesen Internationalen Erbschein zu bezahlen?

Was passiert dann eigentlich mit dem Geld, den Wertpapieren, den Aktien, Immofonds usw usw aus dem Teil des Erbes?

Konkret die Frage, ob das "verloren" gehen kann?

Gibt es da Fristen, bis wann man das, bzw. den noch streitigen Teil des Erbes
(wegen des noch fehlenden Internationalen Erbscheines) annehmen muss?


Ich würde das Geld und die anderen Geldwerte sowieso nicht abheben, da sie zum einen gut verzinst (was man heutzutage "gute Zinsen" nennt) sind, und ich zum anderen nicht auf das Geld angewiesen bin, es mir gleich dieses oder nächstes Jahr ausbezahlen lassen zu müßen.

Außerdem verfüge ich selbst über ein gutes Einkommen, und habe bereits einen Teil des Erbes erhalten....

Mieten und Lohnkosten sind hier in Tschechien gott sei dank noch um einiges günstiger als in Deutschland, und alleine von daher macht man schon einen guten Kaufkraftgewinn zum einen, und man kann seine Unkosten gewaltig drücken dadurch.

Bezüglich des Gesamterbes waren noch andere Werte außerhalb Deutschlands vorhanden.
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Stichworte
erbe, erbschein, internationaler erbschein, sparkasse, übersetzung

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