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Berechnung Pflichtteilsanspruch

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 10.06.2014, 15:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2014
Beiträge: 1
Beitrag Berechnung Pflichtteilsanspruch

Mein Mann hat eine uneheliche Tochter (geb. 1986), diese hat er in seinem Testament enterbt, sie hat aber Anspruch auf die Hälfte Ihres Pflichtteils. Wie hoch ist der Anteil?? Neben mir als Ehefrau ist noch eine gemeinsame Tochter da. Was zählt alles zum Pflichtteil nur Barvermögen oder auch Haus und Grundstücke? Wenn ich es schätzen lassen muss, wer muss Schätzer bezahlen, bzw. von welchen erbe geht es ab? Hat die Tochter nur Anspruch aus Ausgleich in Geldwert oder bekommt die auch Grundstücksanteile?
LG fabia



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  #2  
Alt 11.06.2014, 10:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Berechnung Pflichtteilsanspruch

Hallo Fabia, soweit so gut!
Wie Sie ja selbst schon Wissen besteht trotz Enterbung ein Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

In Ihrem Fall (beim Ehestand der Zugewinngemeinschaft) und zwei Kindern, würden Sie die Hälfte und die anderen beiden Kinder die andere Hälfte der Erbmasse erhalten.

Somit betrüge der gesetzliche Anspruch des unehelichen Kindes 25%. Davon die Hälfte sind 12,5% der Erbmasse.

Wie die Erbmasse ermittelt wird, können Sie hier nachlesen:
Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln - Erbrecht Ratgeber

Kosten gehen meiner Kenntnis nach zu Lasten des jeweiligen Erben, sollte dieser Sachverständige berufen.


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  #3  
Alt 27.12.2015, 13:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2015
Beiträge: 1
Standard AW: Berechnung Pflichtteilsanspruch

Hallo Fabia, hallo Forum,

ich bin in einer vergleichbaren Lage: Alleinerbin/ keine gemeinsamen Kinder, aber 2 aus der ersten Ehe meines verstorbenen Mannes, die Nacherben sind/ + 1 uneheliches Kind, das enterbt wurde und jetzt seinen Pflichtteil einfordert.

Barvermögen hatte mein Mann nicht. Das Haus, in dem wir zusammen gewohnt haben, ist seit Kauf nur auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen. Hauskauf: 1993/ Lebenspartnerschaft (uneingetragen) seit 1988/ Ehe seit 2005.

Mein Mann hatte sich an der Finanzierung der Hypotheken im selben Maß beteiligt wie ich. Gelten seine Beiträge zur Hypothekenabtragung jetzt als Schenkung an mich, die beim Pflichtteil zu berücksichtigen sind?

Laut Ehevertrag hätte ich ihm (bei grundsätzlicher Zugewinngemeinschaft) im Falle einer Scheidung den Gegenwert der Hälfte eines Hauses zahlen müssen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar?
LG Lisbet
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  #4  
Alt 04.01.2016, 14:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Berechnung Pflichtteilsanspruch

Hallo Lisbet,

ich habe sehr intensiv nach einem Lösungsansatz für Ihr Problem gesucht, konnte aber leider nichts herausfinden, um Ihnen einen weiterführenden Rat mit auf den Weg zu geben.

So bleibt mir nichts anderes, als Ihnen zu raten einen Fachmann aufzusuchen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse mit uns teilen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
ausgleich, enterben, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, testament, uneheliches kind


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