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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Erbfolge beim Berliner Testament, wenn kein Schlusserbe angegeben ist. Mein verstorbener Vater hat mit seiner Frau ein Berliner Testament aufgesetzt, in dem sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben bestimmt haben. Ein Schlusserbe wurde nicht erwähnt. Ich habe das so verstanden, dass bei einer "gewöhnlichen" Familie bei Verscheiden des 2. Elternteils automatisch die Kinder erben (sofern nichts anderes im gemeinschaftlichen Testament vorgegeben wurde). Wie aber sieht es bei einer "Patchwork"-Familie wie meiner aus? Ich bin sein Kind aus erster Ehe, also mit der 2. Frau meines Vaters nicht verwandt. Dennoch behauptet sie, ich sei - als einziges leibliches Kind, denn sie ist kinderlos - Schlusserbe. Aber hätten sie das in dem Testament nicht angeben sollen? Wenn keine Schlusserben angegeben sind, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, aber wie lautet diese bei einem gemeinschaftlichen Testament, wo ein leibliches Kind vorhanden ist, dessen Elternteil zuerst verschieden ist? Meine "Stiefmutter" hat 2 Brüder, die jedoch nur Erben 2. Grades wären. Ginge das Erbe nun an sie, oder an mich als leibliches Kind...? Oder hätten wir alle drei Ansprüche? Vielen Dank im Voraus für Antwort. Gruß - Momo777 - |
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#2
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Hallo,
ich muss ehrlich gestehen, dass ich mir nicht 100%ig sicher bin, was Ihre Frage angeht. Angenommen Ihr Vater stirbt zuerst. Vom reinen Verständnis her würde dann Ihre Stiefmutter erben, zu der Sie keine Verwandtschaftsbeziehungen haben. Somit hätten Sie auch keinen Anspruch auf das Erbe. Würde Ihre Stiefmutter dann versterben, würden nach der gesetzlichen Erbfolge die Erben 1. Grades erben (nicht vorhanden), danach die Erben 2. Grades, also die Geschwister. Solange beide Ehepartner jedoch noch leben ist das Berliner Testament ja änderbar. Demnach schlage ich vor, dass Ihr Vater und seine Frau das Testament noch einmal überarbeiten. Erbrecht Einfach
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#3
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Guten Tag,
Und vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe inzwischen mit einem Anwalt sprechen können (nicht einfach für mich, da ich im Ausland wohne) und er hat bestätigt, was Sie geschrieben haben: nach Versterben meiner Stiefmutter erben deren Geschwister. Mein Vater ist bereits verstorben, ich kann ihn nicht mehr fragen, aber ich werde mich demnächst mit meiner Stiefmutter in Verbindung setzen. Ich denke, beide waren sich darüber einig, dass ich - als einziges leibliches Kind, das es in der Beziehung gibt - Schlusserbin sein sollte und sind davon ausgegangen, dass dies automatisch auch einträte. Sie hätten lieber mal einen Notar fragen sollen! ![]() Jedenfalls kann meine Stiefmutter notariell einen Schlusserben bestimmen (es handele sich also nicht einmal um ein echtes Berliner Testament, da kein Schlusserbe bestimmt wurde), ich hoffe, dass wir uns so einigen können. Noch einmal vielen Dank! ![]() Gruß - Momo777 - |
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Stichworte |
berliner testament, erbfolge, gesetzliche erben, nacherbe, schlusserbe, stiefkinder, testament |
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