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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 24.02.2016, 18:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2016
Beiträge: 2
Standard Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Hallo,

die Eltern meines Freundes hatten testamentarisch meinen Freund zugunsten seiner beiden - mittlerweile erwachsenen - leiblichen, ehelichen Töchter auf den Pflichtteil reduziert. Vor etwa sieben Jahren verstarb der Vater und nun wird auch die Mutter meines Freundes bald versterben, alle medizinisch möglichen und sinnvollen Behandlungen sind erfolgt bei der 88 Jahre alten Frau und blieben schlussendlich erfolglos.

Das Erbe, das mein Freund nun wahrscheinlich bald zu 50% (ist das korrekt?) erben wird, besteht aus Barvermögen und einer teils vermieteten, teils durch die Mutter selbst genutzten Immobilie.

Zum Barvermögen gleich die erste Frage. Mein Freund verfügt derzeit nur über ein sehr beschränktes Einkommen. Es ist vielleicht verständlich, dass er hofft, nach dem Tod der Mutter diesen Zustand schnell ändern zu können. Ist es statthaft, dass er schon kurz nach dem Todesfall eine Art Vorschuss auf seinen Pflichtteil aus dem Barvermögen verlangt und erhält? Oder können sich seine Töchter da sperren und ihn juristisch gültig darauf verweisen, dass die Erbauseinandersetzung erst auch in Hinsicht auf die Immobilie beendet sein muss, bevor Gelder fließen können?

Klingt geldgierig, ich weiß, hat aber auch seinen Grund in der nächsten Frage.

Die Immobilie hat schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und das Wertgutachten, das der Gebäudeversicherung zugrunde liegt, ist auch schon etwas älter. Es ist anzunehmen, dass der Wert von Haus und Grund sich in die eine oder andere Richtung verändert haben könnte. Ein neues Wertgutachten würde da Klarheit schaffen. Die emotionalen Verhältnisse zwischen meinem Freund und seinen Töchtern sind, gelinde gesagt, angespannt.

Durch wen lässt man am besten ein solches Gutachten anfertigen - vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass sich die beiden Parteien vielleicht vor Gericht wiedersehen werden. Mein Freund spielt mit dem Gedanken, eine solche Neubewertung zu verlangen, ist sich aber darüber im Klaren, dass er derzeit einen Baugutachter nicht finanzieren könnte. Daher u.a. der Gedanke an den o.g. Vorschuss. Reicht vielleicht ein Wertgutachten, das z.B. von einem Immobilienmakler abgegeben werden kann, auch für die Belange einer Erbauseinandersetzung vor Gericht aus?

Ich hoffe, hier ein paar nützliche Ratschläge zu bekommen.

LG Justinterest



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  #2  
Alt 25.02.2016, 16:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Hallo, zu Ihren Fragen:

Zitat:
Das Erbe, das mein Freund nun wahrscheinlich bald zu 50% (ist das korrekt?)
Das ist korrekt, vorausgesetzt, er ist Einzelkind!

Zitat:
Ist es statthaft, dass er schon kurz nach dem Todesfall eine Art Vorschuss auf seinen Pflichtteil aus dem Barvermögen verlangt und erhält? Oder können sich seine Töchter da sperren und ihn juristisch gültig darauf verweisen, dass die Erbauseinandersetzung erst auch in Hinsicht auf die Immobilie beendet sein muss, bevor Gelder fließen können?
Da hier scheinbar 3 Erben eine Erbrengemeinschaft bilden, gelten auch die Vorschriften für eine Erbengemeinschaft. Diese ist dementsprechend abzuwickeln.

Es kann natürlich auch gemeinschaftlich entschieden werden, dass dem Erben XY ein "Vorschuss" bezahlt wird, der bei der endgültigen Auseinandersetzung in Anrechnung zu bringen ist.

Zitat:
Durch wen lässt man am besten ein solches Gutachten anfertigen?
Durch einen Sachverständigen, insbesondere, wenn eine mögliche Gerichtsverhandlung im Raum steht... Wenn dies Gutachten zur Erbauseinandersetzung benötigt wird, müssen die Kosten nach meiner Kenntnis von der Erbengemeinschaft getragen werden, sie fallen also dem Nachlass zur Last.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 25.02.2016, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Das mit der "Erbengemeinschaft" verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht wirklich. Ich hatte das Thema "Pflichtteil" bisher so aufgefasst, dass die Person, die auf ihr Pflichtteil verwiesen wird, kein wirklicher Erbe ist, sondern eher eine Art Gläubiger gegenüber der Erbmasse. Soll heißen, wirklich Erben im vorliegenden Fall sind die Töchter meines Freundes, die sozusagen das Pflichtteil schulden, da sie Erben geworden sind und mein Freund nicht. Oder entsteht dieser Eindruck nur, weil das Pflichtteil in Geld zu leisten ist?
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  #4  
Alt 29.02.2016, 16:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Sie haben völlig recht!
Der Pflichtteil ist von den letztendlichen Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Hier habe ich was durcheinandergewürfelt.


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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  #5  
Alt 21.03.2016, 14:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu

Hallo

Das ist ein recht komplizierter Sachverhalt und sollte von einem, besonders in diesem Thema, kompetentem Rechtsanwalt in die Hände genommen werden.

Da externe Links in diesem Forum nicht gestattet sind, lasse ich Ihnen meine Empfehlung gerne per privater Nachricht zukommen.

Mein Mann hat ihn einmal in Anspruch genommen, ich hatte nicht viel damit zu tun er hat alles alleine geregelt und mithilfe des Anwalts. Er hat aber gemeint dass die ihm sehr weit geholfen haben und er ohne sie wahrscheinlich anfechtbare Formulierungen verwendet hätte, ohne es zu merken. Mehr kann ich zu deren Professionalität nicht sagen. Allerdings gehe ich davon aus dass mein Mann weiß was er tut und er hatte, wie ich finde, schon immer den Blick dafür ob das P/L Verhältnis stimmt, oder irgendwas überteuert ist.


Liebe Grüße
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immobilie, immobilienbewertung, pflichtteilsanspruch

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