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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Wie ist der Begriff "Bruttowert des Nachlasses" definiert?
Zur Erklärung: Im Testament bestimmt die Erblasserin, dass es eine alleinige Erbin für den Nachlass gibt. Gleichzeitig ist darin ein Vermächtnis erhalten, dass mehrere Vermächtnisnehmer nicht aber die Alleinerbin einschließt. Sind die Teile des Nachlasses, die zum Vermächtnis zählen, separat zu bewerten? gemeint ist: gibt es in diesem Fall zwei unterschiedliche Bruttowerte des Nachlasses? Oder anders gefragt: Richtet sich der Bruttowert eines Nachlasses danach, wer etwas vererbt oder danach, wem etwas vererbt wird? Bei meinen Recherchen zu der Frage bin ich darauf gestoßen, dass ein Vermächtnisnehmer keine Vergütung an den Testamentsvollstrecker zu zahlen braucht. In unserem Fall: die Erbengemeinschaft erhielt durch Vermächtnis eine Wohnimmobilie und den Anteil der Erblasserin an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück. An das Vermächtnis waren keine Bedingungen geknüpft. Der Testamentsvollstrecker ist einer der Vermächtnisnehmer. Er hat die Wohnimmobilie im Sinne der Vermächtnisnehmer veräußert, was jedoch nicht von der Erblasserin bestimmt war. Ist die Vergütung des Testamentsvollstreckers durch die Vermächtnisnehmer anteilig zu übernehmen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. |
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#2
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Hallo,
der Bruttonachlasswert ist der Gesamtwert des Vermögens - also die Summe aller Vermögensgegenstände wie Häuser, Grundstücke, Depots, Gemälde, Bankguthaben, etc. Wenn Sie hiervon nun die Verbindlichkeiten und Schulden abziehen, können Sie den Nettowert des Nachlasses ermitteln. Hier finden Sie auch ein paar Informationen dazu: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Somit gibt es auch nur einen Bruttowert. Für die Vermächtnisnehmer werden dann aus diesem Bruttowert die Nettowerte für das Vermächtnis ermittelt, z.B. Wert des Grundstücks abzgl. Belastung. Zu Ihrer weitergehenden Frage kann ich leider keine Stellung nehmen, da diesen einen zu beratenden Charakter hat. Diese Dienstleistung darf ein Forum dieser Art leider nicht erbringen, weshalb ich dazu rate diese Frage einem Anwalt zu stellen. Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Frage schnell gestellt und leicht beantwortet werden kann, empfehle ich Ihnen unsere telefonische Rechtsberatung für Erbrecht. Halten Sie den Fall doch für komplexer und möchten Sie auch im Nachhinein kostenlos Rückfragen stellen, würde ich Ihnen zu unserer Onlineberatung via E-Mail raten. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Vielleicht noch eine Nachfrage: Zählt die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu den Kosten der Vermächtniserfüllung? |
#4
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Hallo,
der Testamentsvollstrecker ist immer aus dem Nachlass zu vergüten. Somit partizipieren alle Erben und Vermächtnisnehmer direkt oder indirekt an den Kosten. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, erbengemeinschaft, nachlass, nachlasswert, testament, testamentsvollstrecker, vermächtnis, vermächtnisnehmer |
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