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Dritte Ehe, wie läuft das ab?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 16.06.2012, 01:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2012
Beiträge: 1
Standard Dritte Ehe, wie läuft das ab?

Guten Abend, jetzt wird es knifflig.

Meine Mutter ist zum dritten Mal verheiratet. Ich entstamme aus der ersten Ehe, wurde von ihr mit 3 Jahren bei meiner Großmutter abgegeben. Mein Vater ist vor 3 Jahren verstorben.

Aus der 2. Ehe gibt es eine Halbschwester und einen Halbbruder. Der zweite Ehemann verstarb an einem Herzfehler. Meine Mutter (wenn man sie so nennen mag) heiratete dann vor 27 Jahren den dritten.

Mit ihm kaufte sie ein Haus, worin auch mein Halbbruder mit Frau und Kind lebt.
Das Haus wurde auf meinen Halbbruder überschrieben, da er auch immer der jüngste und ihr Lieblingskind war.

Es geht mir hier weniger um irgendeinen Erbanspruch meinerseits, mir geht es rein um die rechtliche Seite. Da ich meiner Halbschwester nicht traue und sie mit Sicherheit versuchen wird bei einem eventuellen Tod alles was sie bekommen kann an sich zu reißen interessiert mich die Rechtslage.

Wenn es jetzt so wäre, das es eh meinem Bruder gehört, weil auf seinem Namen, dann ist es okay, denn er hat viel Herzblut und Arbeit in das Haus gesteckt. Wenn es jetzt aber so wäre das alles durch drei Kinder geteilt wird, dann wäre es ja besser ich würde mitmischen, dann könnte ich meinem Bruder meinen Teil geben und meine Halbschwester hätte dann höchstens ein Recht auf ein Drittel, was schwer genug werden würde, ihr das auszuzahlen. Der dritte Ehemann hat keine Kinder.

Ziemlich kompliziert, auch für mich, aber ich wüßte da gerne einen Rat.
lieben Gruß


A.P.



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  #2  
Alt 16.06.2012, 19:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Dritte Ehe, wie läuft das ab?

Hallo,

die Mutter kann natürlich am Ende nur an ihre Kinder vererben, was Ihr auch gehört.

Die Frage, die hier zu klären wäre ist meiner Meinung nach, ob das Haus geschenkt oder mit Lasten überschrieben wurde und wie lange dies her ist. Eine vorzeitige Schenkung kann sich bis zu 10 Jahren negativ auf den Erbanteil des beschenkten auswirken, jedes Jahr mit einer Minderung von 10% des Schenkungswertes.

Daher möchte ich Ihnen hier einmal diesen Artikel zum Thema "Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe" mit an die Hand geben. vielleicht schafft dies schon einen gewissen Aufschluss für Ihren Sachverhalt:
-> Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


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Stichworte
erbanspruch, halbgeschwister, haus, schenkung


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