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Eigentumsübergang bei Erbe von Immobilien

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 24.05.2017, 23:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 1
Standard Eigentumsübergang bei Erbe von Immobilien

Der Erblasser vermacht per Vermächtnis Immobilien an die beiden Erben. Es erfolgt ein Vermächtnisvollzug beim Notar. Nun stellt sich die Frage in der Erbengemeinschaft, ab wann der Übergang der Immobilien rechtskräftig ist. Im notariellen Vermächtnisverzug ist kein Datum genannt, ab wann der Übergang der Immobilien rechtlich vollzogen ist.

Erbe a) ist der Meinung dass der Übergang des Vermögens bereits mit dem Tod des Erblassers erfolgte.

Erbe b) behauptet, dass erst mit dem Grundbucheintrag der Übergang der Immobilien erfolgte.

Was ist juristisch korrekt!



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  #2  
Alt 04.06.2017, 21:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Eigentumsübergang bei Erbe von Immobilien

Hier wenden Sie sich bitte und unbedingt an den Notar, bei dem der Vollzug durchgeführt wurde. Der sollte Ihnen diese Frage beantworten können.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 08.05.2020, 10:32
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Eigentumsübergang bei Erbe von Immobilien

Wenn es sich nicht um ein Erbe sondern um ein Vermächtnis handelt kommt meiner Meinung nach a) eigentlich nicht in Frage.
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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
eigentumsübergang, erbengemeinschaft, immobilien, vermächtnis

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