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Erbanspruch beim Tod von Halbgeschwistern?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 07.09.2015, 16:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2015
Beiträge: 3
Standard Erbanspruch beim Tod von Halbgeschwistern?

Hallo, ich habe eine Frage.
Als meine Schwester und ich ich noch sehr jung waren wurde unsere Mutter geschieden und hat dann einen anderen Mann geheiratet der uns auch groß gezogen hat. Adopptiert wurden wir aber nicht.
Sie bekamen noch zwei gemeinsame Kinder, meine jüngeren Geschwister.
Vor drei Jahren ist mein Halbbruder ganz plötzlich mit 47 Jahren an einem Herzinfakt gestorben.
Er hatte im laufe der Jahre zusammen mit den Eltern zwei Häuser und Grundstücke gekauft die aber ihm gehörten.
Ich habe mir nie Gedanken über ein Erbe gemacht, erst als mir meine Mutter vor kurzem zufällig erzählt hat das sie ihr Erbe ja abgelehnt hätte.
Was bedeutet das für mich und meine Schwester?
Mein Stiefvater und meine Halbschwester (seltsam mich so auszudrücken) haben mir davon bis heute nichts erzählt.
Ich weis nur das er eins der Häuser verkauft und dafür ein anderes gekauft hat das aber auf meine H-Schwester läuft.
Vor drei Wochen ist nun auch meine Mutter verstorben. Habe ich irgend ein Anrecht oder geht nach Vaters Tod alles an meine Halbschwester?



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  #2  
Alt 08.09.2015, 10:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mutter hat Erbe abgelehnt

Hallo,

leibliche Kinder sind immer erbberechtigt! Dies gilt für die Seite Ihrer Mutter, wie für die Ihres Vaters!

Gegenüber Halbgeschwistern sind Sie erst nachrangig erbberechtigt, weshalb Sie meiner Ansicht nach auch nicht kontaktiert wurden!

Bitte lesen Sie dazu einmal hier:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber

Und wenn man enterbt wurde:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 08.09.2015, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Erbanspruch beim Tod von Halbgeschwistern?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber ich muss gestehen das ich es trotz durchlesens nicht ganz verstanden habe.
Nach dem Tod meines Halbbruders haben Vater und Mutter ja von ihm geerbt.
Meine Mutter hat aber ihr Erbe abgelehnt.
Kann ich das nun so verstehen das meine Halbschwester als leibliche Tochter
erben wird aber mir und meiner Schwester nichts zusteht weil unsere Mutter ja abgelehnt hat?
Konnte sie das für uns mit entscheiden?
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  #4  
Alt 14.09.2015, 12:36
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch beim Tod von Halbgeschwistern?

Hallo angi,

ich glaube ich habe mich in meinem vorangegangenen Beitrag nicht ganz klar und teilweise auch nicht ganz richtig ausgedrückt, weil ich den Verwandtschaftsgrad nicht richitig eingeordnet habe. Ich versuche den Fall deshalb noch einmal zu rekonstruieren und aufzuschlüsseln.

Ihr Halbbruder stirbt - Voraussetungen: keine Kinder, kein Testament!
Dann sind Mutter und Vater erbberechtigt, jeweils zu 50%. Schlägt ein Elternteil aus, sind die Kinder erbberechtigt, also Sie, Ihre Schwester und Ihre verbleibende Halbschwester. Sie würden dann zu dritt die 50% Ihrer Mutter erben, also 16,6%.

Beim Tod Ihrer Mutter wäre zu klären, was testamentarisch vereinbart wurde. Sollte kein Testament existieren, erbt der Ehemann Ihrer Mutter 25% (50% bei Zugewinngemeinschaft). Der Rest geht an die drei verbleibenden Kinder.


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbfolge, halbgeschwister, pflichtteil, testament


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