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Erbanspruch uneheliches Kind?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 10.06.2014, 14:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2014
Beiträge: 2
Frage Erbanspruch uneheliches Kind?

Ich wurde 1953 unehelich geboren. Mein Erzeuger zahlte bis zu meinem
18. Lebensjahr ca. 11.000 DM Unterhalt. 1980 beantragte ich einen
vorzeitigen Erbersatzanspruch. Ich bekam durch schlechte anwaltliche
Beratung 10.000 DM Abfindung. Habe leider keine Beurkundung vorliegen.
Mein Erzeuger ist verstorben und meine Frage : kann ich noch ein Pflichterbe
beanspruchen? Das Vermögen meines Erzeugers war nicht unerheblich!



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  #2  
Alt 10.06.2014, 15:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch uneheliches Kind?

Hallo,

wir hatten kürzlich ein ähnliches Thema, lesen Sie dazu einmal hier:
http://www.forum-recht-einfach.de/er...dern-2712.html


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  #3  
Alt 16.06.2014, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2014
Beiträge: 2
Frage AW: Erbanspruch uneheliches Kind?

habe bisher noch keine Antwort auf meine Frage bekommen.
Sehr wahrscheinlich habe ich damals einen erbersatzanspruch unterschrieben,
habe darüber aber keine Unterlagen und beim Amtsgericht liegt auch nichts
vor. Sollte ich versuchen, ein Pflichterbteil zu bekommen oder ist das
sinnlos? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.06.2014, 18:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch uneheliches Kind?

Hallo,

scheinbar haben Sie nicht das verlinkte Thema gelesen, denn dort steht:
Zitat:
Hallo,

diese Regelung des Erbersatzanspruchs gab es durchaus. Sie wurde aber zum 01. Januar 1998 mit der Gleichstellung unehelicher Kinder gekippt.

So gilt das alte Erbrecht nur noch für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nach dem 01. Juli 1949 geborene Kinder werden nach dem heutigen Erbrecht gleichberechtigte Teilnehmer an der Erbmasse.
Da Sie nach 1949 geboren sind, sollten Sie also Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil (im Idealfall mit Hilfe eines Anwaltes) geltend machen!


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Stichworte
abfindung, erbersatzanspruch, uneheliches kind

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