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Erbanspruch /-wert bei unehelichem Kind

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 06.06.2012, 09:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2012
Beiträge: 1
Standard Erbanspruch /-wert bei unehelichem Kind

Folgende Voraussetzung:
Vater vor knapp drei Jahren verstorben. War im Grundbuch nicht als Eigentümer von Haus und Grund eingetragen, nur die Mutter, welche jedoch während der Ehezeit dieses Eigentum vererbt bekommen hat\mit Erbvertrag - einzig auf sie begünstigt. Es gibt neben dem einzigen Sohn nun noch eine uneheliche Tochter, welche bis dato keinen Vaterschaftsnachweis, bzw. Keinen Vaterschafts-Anerkennungsnachweis erbracht hat. (außer Briefe die auf das Wissen/ Existenz der Tochter hinweisen)
Fragen:
1. Gelten solche Briefe als mögliche Anerkennung?
2. Ist Haus und Grund in den Erbwert einzurechnen, bei einer möglichen Pflichtteilsermittlung?
3. Oder stimmt was ich gelesen habe, dass einzig dass im persönlichen Eigentum des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes gelege Eigentum angesetzt werden kann, und nicht etwaige Zugewinne?
4. Ab wann tritt die Verjährung des Pflichtanteils in Kraft? Wenn ich nicht schriftlich nachweisen kann, dass das Kind vom Ableben informiert war? Sie jedoch mündlich vom Todesfall über eine Dritte wusste?



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  #2  
Alt 16.06.2012, 11:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch /-wert bei unehelichem Kind

Hallo,

ich verstehe Ihre Schilderung so, dass Sie der gemeinsame Sohn von Vater (verstorben mit unehelicher Tochter) und Mutter (hat das Haus geerbt) sind.

1. Ob solche Briefe als Anerkennung der Vaterschaft gelten wage ich zu bezweifeln. Ein leibliches Kind muss meiner Kenntnis nach durch einen Vaterschaftstest, oder eine Anerkenntnis bestätigt werden. Genaues kann Ihnen aber möglicherweise nur ein Anwalt sagen.

2. Ab hier ist die Frage, ob es um Sie oder die uneheliche Tochter Ihres Vaters geht. Sollte es um die Tochter gehen, dann hätten sich die Folgefragen ja bereits mit der ersten Antwort erledigt oder ggf. mit der Verjährung des Pflichtteilsanspruches.


Weiteres zur Verjährung des Pflichtteils lesen Sie bitte hier nach:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber


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Stichworte
erbanspruch, erbwert, pflichtteil, uneheliches kind, verjährung

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