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Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft auflösen

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 17.02.2013, 11:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2013
Beiträge: 2
Standard Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft auflösen

Nach dem Tod meines Vaters entstand mit meiner Mutter und meinem Bruder eine Erbengemeinschaft.
Als mein Bruder verstorben ist rückte mein Neffe in die Gemeinschaft ein. Seit dem gibts nur Streit. Meine Frage:
Muss mein Neffe sich an den anfallenden Kosten der Immobilie beteiligen?
Was kostet eine Erbauseinandersetzung und wer trägt hier die Kosten?



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  #2  
Alt 20.02.2013, 00:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft auflösen

Hallo,

wenn die Immobilie Bestand der Erbengemeinschaft ist, ist der Neffe natürlich auch an den Kosten beteiligt. Wird die Immobilie z.B. vermietet, so hat die Erbengemeinschaft eine Erklärung der einzelnen Gewinnanteile der Erben beim Finanzamt einzureichen. Dies sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, abzgl. der Kosten.

Bzgl. der Erbauseinandersetzung, bzw. zum Thema Auflösung der Erbengemeinschaft möchte ich Ihnen erst einmal diesen Artikel zu lesen geben. Dort finden Sie die wichtigsten Aspekte:
Erbengemeinschaft auflösen - Erbrecht Ratgeber

Zu Kosten kann ich natürlich keine Angaben machen, da diese von zu vielen Faktoren abhängen.


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Stichworte
erbauseinandersetzung, erbengemeinschaft, immobilie

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