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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Erbe ausschlagen

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 13.03.2014, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2014
Beiträge: 2
Standard Erbe ausschlagen

Hallo zusammen,

meine Eltern haben ein kleine Haus und sind beide je zur hälfte im Grundbuch eingetragen. Jetzt ist meine Mutter verstorben und somit bekommt mein Vater ja die Hälfte ihres Teiles und wir Kinder (2) jeweils ein Viertel.

Mein Vater möchte das wir auf unser Erbe verzichten.
Was passiert wenn wir auf das Erbe verzichten? Verzichten wir damit auch auf das Ganze wenn er mal stirbt?
Welchen Vorteil hat ein Verzicht für ihn? und für uns?

Was passiert wenn wir unseren Erbteil annehmen?
Wir möchten dass er weiterhin dort wohnen bleibt, keiner von uns will erstmal dort hin ziehen.

LG Naseweis



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  #2  
Alt 18.03.2014, 10:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe ausschlagen

Hallo.

Ist der letzte Wille denn testamentarisch geregelt? Wenn ja, um welche Form des Testaments handelt es sich? Einzeltestament oder Berliner Testament? Oder findet hier die gesetzliche Erbfolge Anwendung? Es klingt zumindest danach, weshalb ich das einmal als Basis nehme:

In diesem Zusammenhang würde die Ausschlagung lediglich für diesen Erbfall gelten. sollte der Vater versterben sind Sie wieder erbberechtigt.

Vorteile sehe ich darin, dass eine Erbengemeinschaft umgangen wird. Eine Erbengemeinschaft kann nur aufgelöst werden, wenn alle erben befriedigt wurden. In diesem Falle wäre also vermutlich eine Auszahlung, bzw. Auslösung des Vaters an die Kinder erforderlich.

Nachteile wären lediglich, falls sich Ihr Vater überlegen sollte eines der Kinder zu enterben. Dann besteht aber immernoch Anspruch auf den Pflichtteil.


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  #3  
Alt 18.03.2014, 16:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Erbe ausschlagen

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Nein es gibt kein Testament mehr. Es gab wohl ein Berliner dass aber wieder geöffnet wurde. Warum keine Ahnung.

Da es nur um das Haus und max. 8000 € Bargeld geht, wird es schwer für meinen Vater einen "auszuzahlen". Ich verzichte auf die Auszahlung und mein Bruder auch, somit wären wir eine Erbengemeinschaft. Richtig?
Kann der Verzicht auf Auszahlung auch notariell bestätigt werden? Oder ist es besser gleich auf den Erbanteil zu verzichten, wegen den Kosten?


LG Naseweis

Geändert von Naseweis (18.03.2014 um 16:32 Uhr)
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  #4  
Alt 19.03.2014, 08:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe ausschlagen

Eine Erbengemeinschaft entsteht bei mehr als einem Erben!
Wenn Sie und Ihr Bruder also das Erbe ausschlagen, wird Ihr Vater Alleinerbe.

Lesen Sie zum Prozedere bitte hier, wie Sie das Erbe ausschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Um im Nachhinein nicht auf die Nase zu fallen, sollte Ihr Vater in seinem Testament nun die Kinder als Erben einsetzen. Dies kann notariell begleitet werden. Sollte kein Testament verfasst werden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall sich noch einmal mit einem Notar zu unterhalten, damit Ihnen keine möglichen Nachteile entstehen, die hier im Forum vielleicht noch keine Berücksichtigung fanden. Viel Erfolg.


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Stichworte
berliner testament, erbe ausschlagen, erbteil, erbverzicht, grundbuch, haus, kinder, testament, vater


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