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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.09.2014, 18:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2014
Beiträge: 1
Frage Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)

Hallo an Alle.
Bin Ich als Erbe 2 Ordnung (Bruder) verpflichtet, selbstständig
das Erbe auszuschlagen wenn mit bekannt wurde das die Erben
1 Ordnung (Kinder und deren Kinder) das Erbe wegen Überschuldung
ausgeschlagen haben.
Zum Fall:
2 Tag nach dem Tod meine Schwester bin ich für längere Zeit nach Portugal
gefahren (Bin aber in D gemeldet). Einige Tage später Informiert mich meine Nichte
das alle Erben 1 Ordnung das Erbe ausschlagen. Muss ich das jetzt auch
selbstständig machen oder bekomme ich Bescheid vom Nachlass-Gericht.?
Heute erhielt ich einen Anruf meiner Nichte die Wohnungsbau-Gesellschaft
könnte die Wohnung meiner Schwester nicht räumen wenn von mir keine
schriftliche Verzichtserklärung vorliegt. Ich soll nun der Wohnungsbau-Ges.
schriftlich erklären das ich auf das Erbe verzichte.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig.?

Vielen Dank und Grüsse aus Portugal



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  #2  
Alt 11.09.2014, 11:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)

Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbe ausschlagen: Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Sie sollten definitiv selbst tätig werden und das Nachlassgericht von Ihrem Vorhaben, die Erbschaft abzulehnen, in Kenntnis setzen.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
erbe ausschlagen, erbverzicht, nachlassgericht, wohnung

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