Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.03.2012, 22:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 3
Standard Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Hallo an alle, mich interessiert folgendes:
ich und mein Mann haben gemeinsam ein Haus gekauft, das wir zusammen abzahlen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (6). Mein Mann hat auch einen erwachsenen Sohn (24) aus der 1. Ehe.
1. Was sollen wir unternehmen, damit der Sohn aus der 1.Ehe keine Ansprüche auf das Haus gegen mich stellt falls mein Mann vorher stirb?
2. Gesetzlich gesehen: ich erbe 1/2 und seine Kinder (unser Sohn + sein Sohn aus der 1.Ene) jeweils 1/4. Stimmt es? Bedeutet es,dass ich sein Sohn theoretisch auszahlen müsste?

danke für Eure Hilfe
Aleksandra



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von aleksandra (19.03.2012 um 22:41 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 20.03.2012, 18:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Hallo.

Sie haben Recht. Die gesetzliche Erbfolge im Stand der Zugewinngemeinschaft sieht die Hälfte des Anspruchs beim Ehepartner. Der Sohn aus erster Ehe würde somit 25% vom Vater erben und Anspruch auf Wertersatz haben.

Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten: Umschreibung des Hauses auf ein anderes Familienmitglied, was andere Erben ausschließt. Zum Beispiel auf die Ehefrau, wenn nur das Kind aus der jetzigen Ehe existiert. Problem: Der Ehemann muss mitspielen!

Oder Sie regeln testamentarisch die Enterbung des Sohnes. Daraus ergäbe sich jedoch dennoch ein Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 12,5% (1/8) für den Sohn aus erster Ehe.


Ich hoffe ich konnte helfen,

Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.03.2012, 22:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Danke für Ihre Hilfe! Wir haben an Testament gedacht aber von dem Pflichtanteil wussten wir nicht.
Wissen Sie vielleicht ob man das Haus nur auf unseren gemeinsamen Sohn umschreiben könnte, obwohl er minderjährich ist?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.03.2012, 11:36
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Das kann ich Ihnen leider nicht so einfach beantworten. Zum Einen, weil das Haus auch noch belastet ist und zum Anderen muss solch ein Vorgang durch einen Notar begleitet werden. Außerdem könnten auch noch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.

Ich würde Ihnen daher raten unsere Rechtsberatung für Erbrecht Online in Anspruch zu nehmen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Hier können Sie kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein unverbindliches Angebot zur Bearbeitung durch einen Anwalt mit Beratungsschwerpunkt Erbrecht.

Da es doch um eine ganze Menge Geld gehen kann, würde ich Ihnen diesen Schritt empfehlen.


Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.03.2012, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Erbe und Kinder aus der 1. Ehe

Vielen Dank! ich werde mich dann in dieser Sache beratel lassen!
einen schönen Abend!
Aleksandra
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
enterben, kinder, zugewinngemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe Carolin Erbschaft und Erbe 6 27.08.2013 11:28
Erbschaft Freibeträge für Kinder des Erben? Bernard Erbschaftssteuer 1 01.10.2011 18:21
Fristlose Kündigung wegen Lärm durch Kinder? Cooki Kündigung 2 03.12.2010 16:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbschaft und Erbe
Erbe und Kinder aus der 1. Ehe