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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo an alle, mich interessiert folgendes:
ich und mein Mann haben gemeinsam ein Haus gekauft, das wir zusammen abzahlen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (6). Mein Mann hat auch einen erwachsenen Sohn (24) aus der 1. Ehe. 1. Was sollen wir unternehmen, damit der Sohn aus der 1.Ehe keine Ansprüche auf das Haus gegen mich stellt falls mein Mann vorher stirb? 2. Gesetzlich gesehen: ich erbe 1/2 und seine Kinder (unser Sohn + sein Sohn aus der 1.Ene) jeweils 1/4. Stimmt es? Bedeutet es,dass ich sein Sohn theoretisch auszahlen müsste? danke für Eure Hilfe Aleksandra Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von aleksandra (19.03.2012 um 22:41 Uhr) |
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#2
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Hallo.
Sie haben Recht. Die gesetzliche Erbfolge im Stand der Zugewinngemeinschaft sieht die Hälfte des Anspruchs beim Ehepartner. Der Sohn aus erster Ehe würde somit 25% vom Vater erben und Anspruch auf Wertersatz haben. Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten: Umschreibung des Hauses auf ein anderes Familienmitglied, was andere Erben ausschließt. Zum Beispiel auf die Ehefrau, wenn nur das Kind aus der jetzigen Ehe existiert. Problem: Der Ehemann muss mitspielen! Oder Sie regeln testamentarisch die Enterbung des Sohnes. Daraus ergäbe sich jedoch dennoch ein Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 12,5% (1/8) für den Sohn aus erster Ehe. Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
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#3
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Danke für Ihre Hilfe! Wir haben an Testament gedacht aber von dem Pflichtanteil wussten wir nicht.
Wissen Sie vielleicht ob man das Haus nur auf unseren gemeinsamen Sohn umschreiben könnte, obwohl er minderjährich ist? |
#4
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Das kann ich Ihnen leider nicht so einfach beantworten. Zum Einen, weil das Haus auch noch belastet ist und zum Anderen muss solch ein Vorgang durch einen Notar begleitet werden. Außerdem könnten auch noch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
Ich würde Ihnen daher raten unsere Rechtsberatung für Erbrecht Online in Anspruch zu nehmen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Hier können Sie kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein unverbindliches Angebot zur Bearbeitung durch einen Anwalt mit Beratungsschwerpunkt Erbrecht. Da es doch um eine ganze Menge Geld gehen kann, würde ich Ihnen diesen Schritt empfehlen. Erbrecht Einfach
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#5
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Vielen Dank! ich werde mich dann in dieser Sache beratel lassen!
einen schönen Abend! Aleksandra |
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Stichworte |
enterben, kinder, zugewinngemeinschaft |
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