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Erbe von Haus bei gesetzlicher Erbfolge

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 05.06.2013, 09:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2013
Beiträge: 2
Standard Erbe von Haus bei gesetzlicher Erbfolge

Hallo und einen schönen guten Tag,
Hier mein Problem: die Eltern meiner Frau sind verstorben. es gibt 2 Erben, einen Sohn und meine Frau. Beide sind nach der gesetzlichen Erbfolge zu 50 % Erben.
Der Bruder, ledig und 50 Jahre alt wohnt seit je hermit in dem Haus, zuletzt ca. 12 Jahre mit der Mutter allein.
Nun, wo sie verstorben ist, nutzt er das Haus allein. MeineFrau ist somitzwar zu 50 % Eigentümer des Hauses, aber hat letztendlich nichts von Ihrem Erbe.
letztendlich kommen eventuell noch Kosten auf sie zu.
Welche Möglichkeiten gibt es, hier eine sinnvolle Regelung zu finden.

Für die Antworten jetzt schon vielen Dank.



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  #2  
Alt 06.06.2013, 01:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe von Haus bei gesetzlicher Erbfolge

Hallo,

der gängstige Weg ist in diesem Fall die Auszahlung des Erben, der die Immobilie nicht nutzt. Hierzu muss natürlich der Wert des bebauten Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalles ermittelt werden.

Sollten Haus oder Grundstück noch belastet sein, so ist dies in Abzug zu bringen und der Rest des Überschusses würde die Erbmasse darstellen, die zu 50% Ihrer Frau gutzuschreiben wäre.

Sollte der Bruder Ihrer Frau jedoch nicht so insolvent sein Sie auszahlen zu können, sollten Sie eine andere Regelung finden oder einen Anwalt einschalten, um Ihre REcht prüfen zu lassen. Das können Sie auch über unser Forum:
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  #3  
Alt 06.06.2013, 13:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Erbe von Haus bei gesetzlicher Erbfolge

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

der gängstige Weg ist in diesem Fall die Auszahlung des Erben, der die Immobilie nicht nutzt. Hierzu muss natürlich der Wert des bebauten Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalles ermittelt werden.

Sollten Haus oder Grundstück noch belastet sein, so ist dies in Abzug zu bringen und der Rest des Überschusses würde die Erbmasse darstellen, die zu 50% Ihrer Frau gutzuschreiben wäre.

Sollte der Bruder Ihrer Frau jedoch nicht so insolvent sein Sie auszahlen zu können, sollten Sie eine andere Regelung finden oder einen Anwalt einschalten, um Ihre REcht prüfen zu lassen. Das können Sie auch über unser Forum:
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Vielen Dank für die Antwort,

da ich Sachverständiger bin, ist es kein Problem mit dem Wert des Hauses, wir haben wegen dieser Problematik bereits einen Preis der Immobilie festgelegt. Es handelt sich hier um 50.000 €.
Belastungen gibt es keine, weder finanzielle, noch physische (Wegerechte etc.)
Das Problem liegt ganz einfach darin, dass der Bruder erst wieder seit einem Monat Arbeit hat und davor Harz 4 bekam. Positiv ist natürlich, dass er eine Anstellung bei der Gemeinde hat und nach seinen Aussagen möglicherweise im November eine Festanstellung bekommt.
Und wenn ich ehrlich sein soll, das Verständnis reicht nicht so weit, dass man es ihm so beibringen kann und der gesamten Verwandschaft ebenfalls nicht.
Wir würden dann als die Geier da stehen.

aber nochmals vielen Dank für die Antwort.
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Stichworte
erbe, erbfolge, haus, immobilie

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