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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Meine Tante ohne Kinder ist verstorben und hat kein Testament verfügt. Also würden die Geschwister erben, ein Bruder und eine Schwester. Der Bruder ist mein Vater und tragischerweise am gleichen Tag verstorben (ein paar Stunden später). Meine Mutter ist Alleinerbin von meinem Vater. Uns wurden jetzt verschiedene Versionen genannt, wer jetzt die eine Hälfte erbt. Meine Schwester und ich als KInder oder meine Mutter. Also beim Nachlassgericht wurde meiner noch lebenden Tante gesagt, sie würde die eine Hälfte und wir als Nachkommen (die andere Hälfte) je ein Viertel bekommen, weil meine Mutter nur die Schwägerin ist und nicht blutsverwand. Es geht nur um das Erbe von meiner Tante. Mein Vater hatte ein Testament gemacht.
Kann mir da jemand weiterhelfen, ob das so richtig ist. |
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#2
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Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass zunächst die Kinder und Enkel der verstorbenen Person erben - sollten diese Erben erster Ordnung nicht mehr existieren, treten die Erben zweiter Ordnung in die Erbfolge ein. Dies sind Eltern und Geschwister. Unter den Geschwistern werden die Erbansprüche dann gleichmäßig (hier zu 50%) aufgeteilt. Quelle: Erbfolge gesetzlicher Erben im Erbrecht Ratgeber Da leider auch Ihr Vater verstorben ist, erben somit die Nachkömmlinge den Anteil, welcher entsprechend wieder geteilt werden muss woraus sich am Ende ein Erbteil von 25% bzw. 1/4 ergibt. Das Testament Ihres Vaters müsste dabei separat behandelt werden. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. |
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Stichworte |
erbfolge, testament |
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