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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 27.08.2016, 10:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2016
Beiträge: 2
Standard Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?

Mein Vater ist vor 3 Jahren verstorben und wollte laut meiner Mutter nicht über das Thema Testament sprechen, so gibt es nun keins. So verteilen sich die Teile der vorhandenen Eigentumswohnung, Eigentum meines Vaters 50%, davon 50% für meine Mutter, je 25% an meinen Bruder und mich. So weit so klar.

Mein Bruder verstarb nun vor 3 Monaten, ebenfalls ohne Testament; und es gibt 3 leibliche Kinder und eine zweite Ehefrau, verteilen sich die 25% also zu 50% an seine 2. Ehefrau und seine 3 Kinder.

Die Wohnung muss verkauft werden, weil sie wegen Heimaufenthalt meiner Mutter das einzige Vermögen darstellt, was wegen der Kinder schwierig wird, eins ist obendrein minderjährig.

Der Betreuer meiner Mutter hätte nun gern, dass meine Schwägerin und ich auf das Erbe verzichten, weil er meint, das Erbe ginge dann zurück an meine Mutter.

Erstens: Ist das so, wenn ich auf meinen Anteil verzichte oder geht es an die Erben meines Bruders. Zweitens: Wenn meine Schwägerin verzichtet, geht das zurück an meine Mutter, mich oder an die Kinder?



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  #2  
Alt 29.08.2016, 16:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?

Hallo,

grundlegend sind hier zwei Erbfälle zu betrachten. Den ersten Fall, das Versterben Ihres Vaters, ist relativ klar und verständlich.

Nun ist leider auch Ihr Bruder verstorben. Hierbei ist zu bedenken, dass Ihr Bruder nicht nur sein Erbe des Vaters, sondern auch selbst erwirtschaftete Vermögensgegenstände vererbt!

Erstmal zu Ihnen: Sie haben gar keine Möglichkeit mehr das Erbe auszuschlagen! Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen nach Kenntnisnahme von der Erbschaft. da Ihr Vater bereits drei Jahre Tod ist, ist diese Frist leider abgelaufen.

Nun zu Ihrer Schwägerin:
Wenn die Schwägerin verzichtet, erben alles die Kinder Ihres Bruders. Sollten diese auch verzichten, erben die Erben zweiter Ordnung, also die Mutter. Die Mutter erbt dann aber auch ALLES. Also auch Objekte, Gegenstände und Werte, die sich Ihr Bruder (ggf. gemeinsam mit seiner Frau) erwirtschaftet haben!

Wäre es hier nicht viel einfacher das Ganze mit einer Schenkung zu regulieren, damit sich die Erbengemeinschaft, die die Immobilie nun besitzt auflösen kann?


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 30.08.2016, 18:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?

Vielen Dank für die Antwort.

Vielleicht sollte ich noch folgendes anfügen und als Frage stellen: Der Betreuer ist der Meinung, dass wir auch passiv verzichten können, weil am 31.03.2016 nach 3 Jahren meine Ansprüche und auch die meines Bruders und damit der Schwägerin verjähren würden.. Das würde für zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters für damals vorhandenes Bargeld gelten, wenn wir keine Ansprüche geltend machen. Nur bei der Immobilie sei das anders (oder doch nicht?). Das Geld würde dann automatisch an meine Mutter zurückfließen, ist das so? Oder ginge zum Beispiel mein ererbtes Bargeld dann an die Erben meines Bruders, da er erst vor 4 Monaten verstorben ist und weil er und ich quasi zu gleichen Teilen geerbt haben, im Sinne von 50% des Erbes meines Vaters an die Kinder?
Es ist leider alles sehr vertrackt.
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Stichworte
ausschlagung, ausschlagungsempfänger, erben

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