|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Ich möchte meiner Lebensgefährtin mit einem notariellen Testament dereinst mein Haus vererben, meinen beiden Kindern alles andere. Ich habe im Internet herumgesucht und gefunden, dass dann alle drei automatisch eine Erbengemeinschaft bilden und sich trotz Testament einigen müssen, wobei meine Kinder dabei sicher nicht mitspielen (klar, dass sie ihren Pflichtteil kriegen müssen). Abhilfe wäre dann wohl nur, dass meine Lenbensgefährtin alles erbt und vom Rest meinen Kindern ihren Pflichtteil gibt. Dann mus sie aber auch auf alles Erbschaftssteuer zahlen. Ist das so?
|
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo, grundsätzlich ist das kein Problem. Sollte der Erbteil, der an die Kinder geht, größer als der Pflichtteil sein, sehe ich keine Notwendigkeit für eine Erbengemeinschaft mit der Lebensgefährtin, da der Nachlass sauber aufgeteilt werden kann.
Schwieriger wird es, sollte der Nachlass für die Kinder vom Wert kleiner als der Pflichtteil sein. Hier wäre dann eine Auszahlung/Abgeltung durchzuführen. Wenn Ihre Lebensgefährtin alles erbt, dann muss Sie auch auf alles Steuern zahlen, das ist korrekt und bei nicht Verwandten auch relativ viel, siehe: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Eine Alternative wäre hier vielleicht Ihren Kindern alles zu vererben und das Haus per Vermächtnis an die Partnerin zu übertragen. Die wichtigsten Informationen zum Vermächtnis können Sie hier nachlesen: Vermächtnis - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber Da Sie Ihren letzten Willen sowieso notariell niederlegen wollen, rate ich hier auch zu einer ausführlichen Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Danke für die ausführliche Antwort. Ich glaube, das wird doch komplizierter:
a) Ich plane so, dass außer dem Haus nichts übrig bleibt. Meine Lebensgefährtin muss also meinen beiden Kindern ihren Pflichtteil auszahlen. b) Bei einem Vermächtnis müssen meine Kinder mitwirken, das werden sie nicht. Ich will alles so regeln, dass sie keine Interventionsmöglichkeiten haben. c) Was die Erbengemeinschaft anlangt: wird die nicht automatisch per Gesetz gebildet, sobald es mehrere Erben gibt? Ich habe die entsprechenden Passagen im Internet so verstanden, dass ich eben nicht im Testament sagen kann, meine Lebensgefährtin bekommt das Haus, das eine Kind das Auto und das andere das Fahrrad, mehr ist nicht mehr da. So wäre es natürlich am Besten. d) Was die Erbschaftssteuer anlangt: muss bei dieser Konstruktion meine Lebensgefährtin auf den gesamten Wert des Hauses Steuern zahlen, obwohl sie davon den Kindern ihren Pflichtteil auszahlt? |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
es ist richtig, dass bei mehreren Erben immer eine Erbengemeinschaft gebildet wird. Es gibt jedoch solche, die vom Haupterben direkt reguliert werden können (und sich dann auflösen) oder welche die länger bestand haben, da es z.B. zu Streitigkeiten kommt, eine Eigentümergemeinschaft gebildet wird, oder sonstiges. Bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer sind Nachlassverbindlichkeiten im Vorfeld in Abzug zu bringen. Da die Auszahlung des Pflichtteils in den Bereich der Nachlassverbindlichkeiten fällt, wäre die Erbschaftssteuer meiner Ansicht nach auch nur auf das reale Erbe zu zahlen. Siehe: § 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb - Erbschaftssteuergesetz Für weitere Informationen rate ich Ihnen den gang zum Notar oder Rechtsanwalt. Viel Erfolg wünscht, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
![]()
Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe drei Anwälte gefragt und drei unterschiedliche Auskünfte bekommen. Scheint doch etwas komplizierter zu sein
|
![]() |
|
Stichworte |
erbengemeinschaft, kinder, lebensgefährtin |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Erbengemeinschaft und Lebensversicherung | Nicolette | Erbschaft und Erbe | 1 | 18.07.2015 20:57 |
Schenkung bei Erbengemeinschaft | Bii | Erbschaft und Erbe | 1 | 24.04.2015 17:29 |
Absicherung der Lebensgefährtin gefährdet, wenn Heimplatz vorrangig? | Heike-KHH | Erbrecht allgemein | 1 | 02.04.2015 19:03 |
Lebensgefährtin geht leer aus - können Erben Schenkung veranlassen? | Heike-KHH | Schenkung | 3 | 25.03.2015 09:51 |
Erbengemeinschaft - nur Probleme | HanniHimbeer | Erbschaft und Erbe | 1 | 29.05.2013 09:11 |