|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich brauche mal Meinungen und/oder Ratschläge. Die Situation ist folgende: der Großvater meines Mannes ist gestorben und hat sein Hab und Gut zu gleichen Teilen seinen Töchtern und seinem Enkel vermacht. Mein Mann und seine Mutter haben ein sehr schlechtes Verhältnis, da sie eine sehr kalte und fiese Person ist, die nur rafft sehr materialistisch ist, und sich auch nur über exklusive Dinge definiert. Sie merkte NACH dem Tod seines Großvaters auch sofort an, dass er meinen Mann am liebsten enterben wollte, dabei hatten sie ein gutes Verhältnis. Und sie wollte die Erbschaft vor dem Betreuer ihrer Schwester vorbeischleusen, bzw. sie ihr nicht zukommen lassen. Sie hatte die ganze Sache sofort an sich gerissen und im Alleingang alles veranlasst, da mein Mann zu dem Zeitpunkt im Kh war. Nun läuft also alles nur noch mit ihr / über sie. Mit dem Testament wurde uns vom Notar ein Schreiben übermittelt, das die Erbsumme enthielt, die zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. Die ganze Sache zieht sich schon seit gut 1/2 Jahr. Nun kam die Tage ein weiteres Schreiben vom Notar (dem Notar seiner Mutter), wo die Erbsumme plötzlich um einen erheblichen Betrag geringer war, und wo ebenfalls "der Vollständigkeit halber" erwähnt wurde, dass seine Mutter vor dem Tod 3x eine fünfstellige Summe außer der Reihe bekommen hat, und ihr ebenfalls ein Pauschalbetrag von 5.000,- zusteht, da sie sich um ihren Vater gekümmert hat. Wir haben ihn ebenso besucht etc. Aber gut.. Von der restlichen Erbsumme wird nun noch die gesamte Beerdigung abgezogen und pauschal nochmal eine große Summe für 10 Jahre Grabpflege im voraus. Ist dies alles rechtens? Oder nutzt sie es aus, dass ihre Schwester einen gesetzlichen Betreuer hat und sie denkt, dass ihr Sohn sich nicht anwaltlich beraten lässt gegen sie? Vielleicht bekam sie mit den großen Summen vor seinem Tod auch schon entsprechende Kosten für Beerdigung, Pflegeheim etc.!? Muss diese enorm hohe Summe nicht angerechnet werden, die sie vor seinem Tod erhalten hat? (Sie hat seine Finanzen geregelt, da er dement war) Und ist ein pauschaler Betrag fürs "Kümmern" rechtens? Und wieso unterscheidet sich die angekündigte Summe so sehr von der Tatsächlichen? Mir kommt das alles sehr komisch vor.. wäre es ratsam einen Anwalt zu rate zu ziehen, der die Sache prüft? Vielen Dank schon mal ![]() |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
einmal vorab als Information: Schenkungen vor dem Tod sind bis zu 10 Jahre mit einem prozentualen Anteil vonn 100% bis 10% im Laufe der Jahre anzurechnen und erhöhen die Erbmasse. Alle anderen Angaben wie in Abzug gebrachte Kosten sind für ein Forum nur schwer zu beurteilen und in Anbetracht dessen, dass die Gegenseite anwaltlich vertreten wird, kann mein bester Rat auch nur der Gang zu einem Anwalt vor Ort sein. Wenn Sie die Kosten einer Erstberatung scheuen, kann ich Ihnen auch unsere Onlineberatung empfehlen. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Sachverhalt schildern und erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. So erhalten Sie eine rechtssichere Auskunft zum fairen Preis und wissen genau, was Sie als nächstes tun sollten! Folgen Sie dazu bitte diesem Link: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
![]() |
|
Stichworte |
enterben, erbengemeinschaft, testament |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Ein Miterbe der Erbengemeinschaft beauftragt Anwalt mit der Auseinandersetzung... | Urmelemama | Erbschaft und Erbe | 1 | 04.03.2013 19:30 |
Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft auflösen | wogrie | Erbschaft und Erbe | 1 | 20.02.2013 01:00 |
Probleme mit Nebenkostenabrechnung | Silberfisch_2012 | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 10.10.2012 10:44 |
Rechtsstreit Erbengemeinschaft | vincenz | Erbschaft und Erbe | 1 | 30.01.2012 12:02 |
Probleme mit der Nachbarin | Mietärger2011 | Mietrecht allgemein | 3 | 04.04.2011 22:51 |