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Erbrecht - Testament Formsache

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 19.01.2017, 18:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2017
Beiträge: 1
Standard Erbrecht - Testament Formsache

Nehmen wir mal an es gab da einen Erblasser. Er hat im Jahr 1949 in den neuen Bundesländern ein Haus und Grundstücke besessen und nun wurde ein Testament in der Nachlass-Akte seiner Tochter gefunden, welches mit Schreibmaschine geschrieben wurde 1949 und der Erblasser hat nur mit krakeliger Handschrift unterschrieben.
Der Erblasser befand sich zu dem Zeitpunkt als das Testament geschrieben wurde im Krankenhaus und er ist 12 Tage später dort verstorben. Wäre das Testament rechtskräftig, obwohl es mit Schreibmaschine geschrieben wurde (1949) und der Erblasser es möglicherweise nicht selber geschrieben hat?

Leider ist dieses Testament (letztwillige Verfügung) so vom Nachlassgericht anerkannt worden und es werden bereits die Erben vom Nachlassgericht kontaktiert. Man argumentiert, dass das ja 1949 war und da andere Gesetze geltend waren. Was können wir da machen? Das Testament ist auf normalem Papier mit Schreibmaschine geschrieben und es ist kein Notarstempel oder ähnliches zu sehen, nur die Unterschrift vom Erblasser sehr krakelig, handgeschrieben, der Rest in Schreibmaschinenform. Wir fallen aufgrund dieses Testamentes aus der Erbfolge raus. Jetzt frage ich mich wie wir dagegen vorgehen können? Könnte man das Testament anfechten?



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  #2  
Alt 25.01.2017, 15:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbrecht - Testament Formsache

Hallo,

da kann Ihnen leider kein Forum helfen. Sollte die Rechtslage damals tatsächlich anders gewesen sein, könnte das Testament durchaus rechtskräftig sein.

Je nach der Höhe des Erbanspruchs würde ich raten einen Anwalt einzuschalten, der diesen Sachverhalt zweifelsfrei recherchieren kann, damit Sie eine rechtsichere Auskunft erhalten!

Diesbezüglich kann ich Ihnen nur unsere Onlineberatung empfehlen! Stellen Sie einfach Ihre Frage und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot:
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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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