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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Fragen zur Erbausschlagung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 05.04.2015, 18:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2015
Beiträge: 2
Standard Fragen zur Erbausschlagung

Hallo!

Vergangene Woche ist mein Vater verstorben, und dieses Thema ist für mich völliges Neuland. Aus diesem Grund habe ich ein paar Fragen, die mir hier vielleicht beantwortet werden können.

Ich bin verheiratet und habe eine 8 jährige Tochter. Des Weiteren habe ich eine volljährige Schwester, meine Mutter ist seit gut 20 Jahren von meinem Vater geschieden. Weitere Verwandte hat mein Vater nicht mehr.

Da mein Vater hoch verschuldet ist/war, werden wir das Erbe definitiv ausschlagen. Mir ist bekannt, dass ich dafür 6 Wochen Zeit habe, und dass die Ausschlagung des Erbes beim Nachlassgericht des Erblassers erfolgen muss. Dasselbe gilt für meine Schwester.

Nun meine Fragen:

- müssen meine und meine Tochter das Erbe ebenfalls ausschlagen?
- ist meine Mutter durch die Scheidung "aus dem "?
- muss ich mich, nachdem das Erbe ausgeschlagen wurde, in irgendeiner Form noch um die Schulden und die Gläubiger "kümmern"(z.B. Aufrechnung der Schulden, Benachrichtigung der Gläubiger)
- wie reagiere ich, wenn Gläubiger an mich herantreten?
- sollte ich mir juristische Hilfe (Anwalt) nehmen?

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

D70



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Geändert von dreamer70 (05.04.2015 um 18:55 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #2  
Alt 06.04.2015, 08:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fragen zur Erbausschlagung

Hallo,

sicher kann Ihnen dieser Artikel grundlegend zum Thema "Erbe ausschlagen" weiterhelfen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Insbesondere die Konsequenzen wären relevant.

Zu Ihren Fragen:
- Sollte ein Erbe das Erbe ausschlagen wendet sich das Nachlassgericht an den nächsten Erbberechtigten - also Ihre Tochter. Sie sollten also gemeinschaftlich das Erbe ablehnen.
- Ihre Mutter ist insoweit aus dem Erbe raus, sollte Sie testamentarsich nicht noch berücksichtigt sein.
- Nein, wenn Sie das Erbe ausschlagen geht die Erbensuche solange weiter, bis keine mehr ausfindig gemacht werden können - dann erbt der Fiskus (Staat) und kümmert sich um die Abwicklung.
- Wenn Gläubiger an Sie herantreten, legen Sie dar, dass Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
- Rein theoretisch brauchen Sie keinen Anwalt. Sollten dennoch und unverhofft alte Gläubiger an Ihre Tür klopfen und Sie die Situation nicht ohne rechtlichen Beistand bewältigen können, empfehle ich die Konsultierung eines Anwalts.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 12.04.2015, 13:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Fragen zur Erbausschlagung

Vielen Dank für Ihre Antwort, das hat mir schon einige Sorgen nehmen können!

Freundliche Grüße

D70

Geändert von dreamer70 (12.04.2015 um 13:07 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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erbe ausschlagen

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