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Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 01.01.2018, 20:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2018
Beiträge: 1
Standard Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil

Hallo liebe Wissenden,
der Vater ist verstorben und hinterlässt 2 Kinder.
1. Das eine Kind erbt einen nur sehr geringen Teil des Nachlasses. Im Übrigen hat das Kind keinen Überblick über den gesamten Nachlass.
Es gehören Immobilien im In- und Ausland dazu.

2. Das andere Kind erbt lt. Testament einen erheblich größeren Teil. Zudem erbt das Kind lt. Testament ein Vorvermächtniss. Auch das Kind dieses Kindes, also der Enkel des Erblassers, erhält lt. Testament ein Vorvermächtnis.

Beide Kinder, also 1. + 2. haben eine allumfassende Versorgungsvollmacht des Erblassers.

Fragen:
1. Was kann Kind1 tun wenn der Erbteil als viel zu gering erachtet wird?
2. Was ist die rechtliche Grundlage dazu?
3. Ist es von Belang, falls eines der Kinder oder beide schon zu Lebzeiten Zuwendungen vom Erblasser erhielten?

Vielen Dank für etwaige Antworten und lieber Gruß aus Berlin, Mario



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  #2  
Alt 16.02.2018, 07:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass jeder Erbe erster Ordnung (in der Regel die direkten Nachkömmlinge) Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

In Ihrem Fall gibt es zwei Kinder, also beträgt der gesetzliche Erbteil 50%, der Pflichtteilsanspruch ergibt sich daraus mit 25% aus der Erbmasse: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Sollten vorab Zuwendungen an eines der Kinder erfolgt sein, sind diese ggf. anteilig in Abzug zu bringen: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Wenn es um einen größeren Wert geht würde ich Ihnen einmal unseren Anwaltsservice ans Herz legen wollen: Stellen Sie Ihre Frage kostenlos und uinverbindlich. Sie erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie gehen dabei kein Risiko ein und erhaltlichen anwaltlichen Rat zu fairen Preisen: Erbrecht Rechtsberatung - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
immobilien, nachlass, testament, vorausvermächtnis


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