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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 19.02.2013, 10:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2013
Beiträge: 2
Frage Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Hallo,

ich bin als Alleinerbein meiner Großmutter eingesetzt, die im Dezember verstorben ist. Ich habe jetzt also ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, a) ob ich das Erbe antrete und b) mit dem Anhang zur Nachlassaufstellung.

Meine Frage: Was gehört alles in die Nachlassaufstellung? Grundstück, Haus, Auto etc. sind alles schon vor dem Tod notariell übergeben worden, Übersicht über die Bankkonten habe ich. Allerdings gibt es im Haus natürlich noch die ganzen Besitze meiner Großmutter, sprich Kleidung, Elektrogeräte, Möbel etc. Keine Wertgegenstände wie Pelze, wertvollen Schmuck, Antiquitäten o. Ä. Muss trotzdem alles aufgestellt werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!



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  #2  
Alt 20.02.2013, 01:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Schauen Sie doch einmal hier zum Thema Nachlass und Nachlassverzeichnis:
- Nachlasswert ermitteln
- Nachlasswert


Dort steht auch relativ gut beschrieben, welche Grundlagen für die Ermittlung herangezogen werden und mit welchem Wert.

Dinge wie Kleidung, alte Elektrogeräte und Möbel können Sie in einem Posten als Wert schätzen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen diese Dinge alle zu entsorgen, dann sind Sie für den Nachlasswert auch irrelevant oder können mit 0 angegeben werden.


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  #3  
Alt 09.03.2013, 00:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es hat sich nun eine weitere Frage ergeben. in III.3 Nachlassverbindlichkeiten taucht ein Unterpunkt "Pflichtteilsrechte" auf. Meine Mutter ist nach der gesetzlichen Erbfolge alleinige Erbin und hat somit einen Pflichtteilsanspruch von 50%. Ich bin aber auch die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter und will ihr natürlich diesen Pflichtteil zukommen lassen - allerdings bin ich so informiert, dass das über einen Ersatzbetreuer am Amtsgericht, von dem ich bestellt wurde, geregelt wird.

Welche Angabe wird also von mir hier erwartet? Dass es jemanden mit Pflichtteilsanspruch gibt? Dass ich die Betreuerin dieser Person bin? Wie hoch dieser Anteil ausfällt?
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  #4  
Alt 13.03.2013, 16:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Ich will ehrlich sein.

Ich musste noch keine Nachlassaufstellung ausfüllen. Vom Gefühl her würde ich dort die Namen der Pflichtteilsberechtigten und den Verwandtschaftsgrad eintragen. Diese Information sollten sie sich aber rechtlich absichern lassen oder einmal beim Nachlassgericht direkt nachfragen. Dort kann Ihnen sicher auch Auskunft gegeben werden.


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Stichworte
nachlass, nachlassaufstellung, nachlassgericht, nachlassverzeichnis

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