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Gemeinschaftskonto vermutlich vor Tod des Erblassers geplündert

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 08.08.2013, 20:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2013
Beiträge: 1
Standard Gemeinschaftskonto vermutlich vor Tod des Erblassers geplündert

Hallo zusammen,
ich versuche seit einigen Tagen mich durch das komplizierte Verfahren einen Pflichtteil zu bestimmen, durch zu kämpfen.
Dank dem Internet und mit unter der hilfreichen Beiträge in diesem Forum habe ich nun schon eine ganze Menge Erfahren.

An einer Sache scheitere ich jedoch und hoffe hier eine Lösung zu finden.

Nehmen wir an, A und B sind verheiratet und haben ein Gemeinschaftskonto.
Wenige Tage vor dem Tod von A, überweist B das gemeinsame Geld auf ein eigenes Konto.
Somit ist am Todestag das gemeinsame Konto von A und B leer.
Zur Erbmasse wird aber nur der Kontostand am Todestag gezählt, also in diesem Fall nichts.

So wie ich das nun verstanden habe, wäre die Überweisung von B als Schenkung anzusehen, da A 50% des Gemeinschaftskontos gehören.
Somit wäre die Schenkung im Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berücksichtigen.

Da C, der Pflichtteilberechtigte, aber keinen Kontoauszug hat und dieses von B (Stiefmutter) nur gehört hat, kann er nun vermutlich nichts machen.

Oder kann C, im Zuge des Nachlassverzeichnis, von B verlangen Auskunft über Abbuchungen vom gemeinsamen Konto verlangen ?

Vielen Dank !



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Geändert von Hinterbliebener (08.08.2013 um 20:01 Uhr) Grund: Korrektur
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  #2  
Alt 09.08.2013, 17:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Gemeinschaftskonto vermutlich vor Tod des Erblassers geplündert

Der Fall ist tatsächlich nicht ganz so einfach für ein Forum zu beurteilen.
Bis zum Punkt der Schenkung kann ich mitteilen, dass ich das Ganze genauso beurteilen würde.

Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine Einsicht in Unterlagen im Zuge der Geltendmachung eines Pflichtteils und der Höhe der Ermittlung dessen unabdinglich ist, wenn der Verdacht besteht, dass das Nachlassverzeichnis möglicherweise nicht ganz korrekt erstellt ist oder Gelder unterschlagen wurden.

Ich kann guten Gewissens nur raten einmal einen unserer Onlineanwälte zu befragen. Hier bekommen Sie rechtischeren Rat für kleines Geld:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbmasse, gemeinschaftskonto, pflichtteil, schenkung

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