|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Großvater gestorben - Pflichtteilsverzicht ja oder nein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich und meine Großmutter befinden uns derzeit im Erbnachlassverfahren meines kürzlich verstorbenen Großvaters. Alleinerbin soll laut Testament meine Großmutter sein. Meine verstorbene Mutter (2004 verstorben) steht aber auch im Testament. Ich und meine Schwester bekommen jeweils 1/6 Pflichtanteil. Gemäß des Notars meiner Großmutter sei der beste Weg nun, dass ich und meine Schwester im Gegenzug gegen einen monatliche Zahlung auf den Pflichtteil verzichten. So würden wir uns die Kosten für den Schätzmeister und die offenlegung der Vermögenswerte sparen. Nun, ich stecke in der Zwickmühle. Was ist besser? Soll ich auf den Pflichtteil verzichten? Was passiert nun mit dem Haus und den anderen Vermögenswerteb n, wenn meine Großmutter eines Tages verstirbt? Momentan gibt es nur ein gemeinsames Testament. Wie sieht die Situation in der Zukunft aus, wenn ich a.) Auf den Pflichtteil vezichte, b.) Auf den Pflichtteil nicht verzichte? Danke |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Großvater gestorben - Pflichtteilsverzicht ja oder nein?
Hallo, ob Sie auf den Pflichtteil verzichten sollten, kann Ihnen leider kein Forum beantworten.
Zum Pflichtteilsverzicht lesen Sie bitte einmal hier: Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber Dies könnte auch Ihre Frage beantworten, da ein Pflichtteilsverzicht nicht ausschließt, später wieder als Erbe eingesetzt zu werden. Wenn Sie nicht verzichten, wird die Immobilie in eine Erbengemeinschaft laufen, welche nur beendet werden kann, wenn einer die anderen Erben auszahlt, in diesem Fall wäre das wohl Ihre Großmutter. Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
alleinerbe, geschwister, haus, kinder, pflichtteil |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fristlose Kündigung - ja oder nein? | Mona | Kündigung | 2 | 29.08.2012 10:06 |
Neue Rolläden Umlegung auf Mieter ja oder nein? | rain | Reparaturen und Modernisierung | 1 | 04.07.2012 03:55 |
Kabelgebühren in den Nebenkosten ja oder nein? | Mianar | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 01.06.2011 15:17 |
Hausverbot , ja oder nein? | tommy | Mietrecht allgemein | 1 | 07.01.2011 12:08 |
Mietminderung bei Sanierung oder Modernisierung - JA oder NEIN? | garten176 | Mietrecht allgemein | 1 | 21.10.2009 14:46 |