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Großvater und Mutter gestorben - wird der Vater beim Erbe berücksichtigt?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 03.11.2015, 21:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2015
Beiträge: 1
Standard Großvater und Mutter gestorben - wird der Vater beim Erbe berücksichtigt?

Meine Großmutter mütterlicherseits ist verstorben. Ich will nun etwas Ordnung in die verworrenen Erbverhältnisse bringen. Im laufe der Gespräche ergab sich fplgende interessante Frage:

Mein Großvater (2 Töchter, Ehefrau), starb vor über 30 Jahren; da kein Testament vorhanden war, erbte eine Erbengemeinschaft (meine Großmutter, Mutter, Tante).
Diese Erbengemeinschaft wurde aus Bequemlichkeit nie aufgelöst.
Einige Jahre später starb meine Mutter. Wieder lag kein Testament vor. Meiner Meinung lag nun folgende Erbengemeinschaft vor:
Großmutter 1/2, Tante 1/4, Vater(Ehemann meiner Mutter) 1/8, meine Schwester 1/16 und ich 1/16

Die neue Lebensgefährtin meines Vaters wandte ein, ihrer Meinung nach stimme das nicht, sie glaube zu wissen, dass das Erbe in so einem Fall den angeheirateten Vater auslasse. Also: Großmutter 1/2, Tante 1/4, Schwester 1/8 und ich 1/8.

Ist das wahr? Es kommt mir komisch vor...

Danke schon mal.

P.S.: Meine Großmutter hat´s besser gemacht: Mit weit über 80 starb sie sehr friedlich und hat ein Testament hinterlassen...



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  #2  
Alt 05.11.2015, 10:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Großvater und Mutter gestorben - wird der Vater beim Erbe berücksichtigt?

Hallo, wichtig ist, dass die Fälle voneinander separat betrachtet werden!

zum 1. Erbfall (Großvater)
Hier ist scheinbar alles ordnungsgemäß gelaufen. Eine Erbengemeinschaft muss auch nicht zwingend aufgelöst werden ... z.B. wenn gemeinschaftlich Immobilienbesitz verwaltet wird.

zum 2. Erbfall (Mutter):
Wenn Ihre Mutter stirbt, Sie eine Schwester haben und Ihr Vater (oder Ehemann der Mutter) noch lebt, sieht die Verteilung nach der gesetzlichen Erbfolge wie folgt aus:
- Ehemann 25% (zzgl. 25% bei Zugewinngemeinschaft) - meist also 50%
- Zwei Kinder à 25%

Es gilt grundsätzlich:
Erben einer höheren Rangordnung (z.B. Kinder oder Enkel) schließen Erben einer nachfolgenden Ordnung (z.B. Eltern des Erblassers) aus:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbengemeinschaft, erbfolge, testament


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